Gegenüber DIN EN 1271:2006-01 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: Anwendungsbereich bezüglich des Schiedsrichterstuhls wurde geändert; Sitzvolleyball wurde berücksichtigt; Maße wurden geändert; Anforderungen an Werkstoffe wurden geändert ...
Seite 4, Abschnitt 3.2
Volleyballgeräte müssen nach der Konstruktion (Typen) und dem Verwendungszweck (Klassen) klassifiziert werden, wie in Tabelle 1 und Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 1 — Typen: T ...
Seite 5 ff., Abschnitt 3.3
Volleyballgeräte müssen den in Bild 1 und Tabelle 3 festgelegten Maßen entsprechen. Maße in Millimeter Beispiel für Fundamente siehe Anhang A. ANMERKUNG Die Höhe des Netzes (Tragseil) wird durch den internationalen und/oder nationalen Verband/Verbän ...
Seite 7 f., Abschnitt 3.4
3.4.1 Pfosten. Werkstoffe müssen so gewählt werden, dass die Anforderungen dieser Norm eingehalten werden. Metall muss nichtkorrodierend und Stahl muss korrosionsgeschützt (z. B. feuerverzinkt, pulverbeschichtet oder beschichted) s ...
Seite 8 f., Abschnitt 3.5
3.5.1 Pfosten. Das an den Pfosten befestigte Netz muss bei den Klassen A, B und C einen Höhenverstellbereich von mindestens 2000 mm bis 2500 mm und bei den Klassen D und E von mindestens 1000 mm bis 1200 mm ermöglichen, gemessen ab Spielfeldbelag. 3. ...
Seite 10, Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Ecken und Kanten müssen mit einem Radius von mindestens 3 mm gerundet sein. 4.2 Pfosten, Spannvorrichtungen, Seil und Seilbefestigungsvorrichtungen. Die Pfosten dürfen bei der Prüfung nach 5.2 weder zusammenbrechen, noch dürfen sie f ...
Seite 11 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Die Anforderungen nach dem Abschnitt 3 und Abschnitt 4, für die im Folgenden keine spezifischen Prüfungen aufgeführt sind, müssen auf geeignete Weise geprüft werden, z. B. durch Messen, Besichtigen, Tasten und Erproben. 5.2 Prüfung v ...