Seite 8 ff., Abschnitt 4
4.1 Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile) gegen Drucküberschreitung. Jeder Dampfkessel und Heißwasserkessel, mit Ausnahme von offenen Heißwasserkesseln, muss mit Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventilen) gegen Überdruck in Übereinstimmun ...
Seite 12 ff., Abschnitt 5
5.1 Wasserstandsanzeige. 5.1.1 Jeder Dampfkessel muss mindestens über eine Wasserstandanzeige verfügen, bei der es sich um eine Einrichtung mit einer Anzeigesäule handeln muss, die aus transparentem Werkstoff gefertigt ist (Wasserstandsglas). 5.1.2 D ...
Seite 17 ff., Abschnitt 6
6.1 Heißwasser-Erzeugungsanlagen (Beispiel siehe Anhang A). 6.1.1 Offene Anlagen müssen unmittelbar mit der Atmosphäre verbunden sein (siehe Bild A.1). 6.1.2 Geschlossene Anlagen dürfen nicht mit der Atmosphäre verbunden sein (siehe Bilder A.2 und A. ...