Das Lenkungsgremium bei CEN hat die Ausga ...
Seite 4, Abschnitt 1
Die vorliegende Europäische Norm legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen für die Verwendung beim Bau von Bahnkörpern fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder industriell hergestellter Materialien oder gebrochener ungebundener rezyklierter G ...
Seite 5, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Gesteinskörnung körniges Material für die Verwendung im Bauwesen. Gesteinskörnungen können natürlich, industriell hergestellt oder rezykliert sein. 3.2 Gleisschotter Gestei ...
Seite 6 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Welche der in diesem Abschnitt festgelegten Eigenschaften im Einzelnen zu prüfen und anzugeben sind, hängt von der Herkunft des Gleisschotters und dem jeweiligen Verwendungszweck ab. Falls gefordert, sind die zur Bestimmung der entsp ...
Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Welche der in diesem Abschnitt festgelegten Eigenschaften im Einzelnen zu prüfen und anzugeben sind, hängt von der Herkunft des Gleisschotters und dem jeweiligen Verwendungszweck ab. Falls gefordert, sind die zur Bestimmung der entsp ...