Seite 7 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Inspektion muss mit der Auswertung der entsprechenden Auslegungs- und Anlagendokumentation und, soweit möglich, mit Sichtprüfungen beginnen, um sicherzustellen, dass die beschriebenen Geräte tatsächlich vorhanden sind und der Anl ...
Seite 11 f., Abschnitt 5
Nach Artikel 9 der EPBD müssen die Nutzer außerdem Ratschläge für „mögliche Verbesserungen oder für den Austausch der Klimaanlage und für Alternativlösungen“ erhalten. Da sich die zusammengetragenen und aus der Vorinspektion stammenden Angaben und di ...