Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt die Begriffe und ...
Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach CEN/CENELEC TR 16103:2010 und die folgenden Begriffe. . 3.1 Ausgleichsfaktor quantifizierbare Einflussgröße, die sich auf den Energieverbrauch auswirkt . BEISPIEL Witterungsbedingungen, verh ...
Seite 6 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeine Anforderungen . Eine Energieeffizienz-Dienstleistung muss: . darauf ausgerichtet sein, dass eine Verbesserung der Energieeffizienz erreicht wird und weitere vereinbarte Leistungskriterien eingehalten werden, wie z. B. Komfort-Stufe, P ...
Seite 8 f., Abschnitt Anhang A
Die einzelnen Prozessschritte können zwar durch verschiedene Anbieter durchgeführt werden, aber die Gesamtverantwortung für die Verbesserung der Energieeffizienz trägt generell nur eine Partei. . Die Tätigkeiten können vom Kunden, dem Anbieter der En ...