Diese Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von Türen, Toren, Abschlüssen und Fenstern fest, die für den Einbau in Öffnungen von vertikalen raumabschließenden Bauteilen vorgesehen sind.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 127 „Baulicher Brandschutz“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-52-05 AA „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse (Spiegelausschuss zu CEN/TC 127/WG 3 sowie Teilbereichen von ISO/TC 92/SC 2)“ im DIN-Normenausschusses Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1634-1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1634-1 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 1634-1
Änderung im Europäischen Vorwort; Änderung des Anwendungsbereichs; Änderungen in Abschnitt 2; Änderungen in Abschnitt ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1634-1
Seite 7, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren für die Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von Türen, Toren, Abschlüssen und Fenstern fest, die für den Einbau in Öffnungen von vertikalen raumabschließenden Bauteilen vorgesehen sind, wie z. B.: Drehflüge ...
3 Begriffe DIN EN 1634-1
Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1363-1, EN 12519, EN ISO 13943 und die folgenden Begriffe. 3.1 Tür, Tor oder Abschluss Tür, Tor oder Abschluss einschließlich etwaiger Teile wie Zarge oder Führung, eines Türflügels oder ...
4 Prüfgeräte - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 10, Abschnitt 4
Es sind die in EN 1363-1 und, sof ...
5 Prüfbedingungen - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 10, Abschnitt 5
Eine geeignete mechanische Vorbehandlung ist in Übereinstimmung mit den Anforderungen nach EN 16034 durchzuführen. Die Beflammungs- ...
6 Probekörper - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 10 f., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. Hinweise zur Auswahl des Probekörpers/der Probekörper sind der Normenreihe EN 15269 zum erweiterten Anwendungsbereich zu entnehmen. In den Bildern in dieser Norm werden Probekörper für verschiedene Türarten dargestellt. Die Bilder dü ...
7 Einbau des Probekörpers - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 11 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. Der Probekörper ist soweit wie möglich entsprechend seiner Anwendung in der Praxis einzubauen. Der Probekörper ist in eine Tragkonstruktion einzubauen, die zu der Bauart gehört, in der er verwendet werden soll. Die Ausführung der Ver ...
8 Konditionierung - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 13, Abschnitt 8
8.1 Feuchtegehalt. Der Probekörper ist nach EN 1363-1 zu konditionieren. Anforderungen an die Konditio ...
9.1.1 Anbringen der Ofen-Thermoelemente - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 13, Abschnitt 9.1.1
Es sind Platten-Thermometer nach EN 1363-1 zu verwenden. Sie sind gleichmäßig über eine vertikale Ebene in einem Abstand von 100 mm ± 50 mm zur nächstgelegenen Ebene der Prüf ...
9.1.2.1 Anbringen der Thermoelemente auf der unbeflammten Oberfläche; Allgemeines - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 13 f., Abschnitt 9.1.2.1
Wenn keine Beurteilung der Tür bzw. des Fensters oder eines Teils davon hinsichtlich der Wärmedämmkriterien gefordert wird, sind keine Temperaturmessungen erforderlich. Wenn die Beurteilung der Übereinstimmung mit den Wärmedämmkriterien gefordert wir ...
9.1.2.2 Anbringen der Thermoelemente auf der unbeflammten Oberfläche; Mittlere Temperatur - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 14, Abschnitt 9.1.2.2
Es sind fünf Thermoelemente (für ein- oder zweiflügelige Türen) anzuordnen, und zwar eines in Flügelmitte und je eines in der Mitte jedes Viertels. Diese Thermoelemente dürfen nicht an Stellen angebracht werden, die (im üblichen Verfahren) nicht für ...
9.1.2.3 Anbringen der Thermoelemente auf der unbeflammten Oberfläche; Höchsttemperatur - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 14 ff., Abschnitt 9.1.2.3
9.1.2.3.1 Allgemeines. Die Höchsttemperatur ist mit den Thermoelementen, die (nach Abschnitt 9.1.2.2) zur Ermittlung des mittleren Temperaturanstiegs angebracht sind, dem beweglichen Thermoelement und den zusätzlichen Thermoelementen nach 9.1.2.3.2, ...
9.1.2.4 Anbringen der Thermoelemente auf der unbeflammten Oberfläche; Höchsttemperatur (Ergänzungsverfahren) - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 18 ff., Abschnitt 9.1.2.4
9.1.2.4.1 Allgemeines. Die Höchsttemperatur ist mit den (in Abschnitt 9.1.2.3 angegebenen) zur Bestimmung der Höchsttemperatur vorgesehenen Thermoelementen gemeinsam mit zusätzlichen Thermoelementen, die nach 9.1.2.4.2 und 9.1.2.4.3 angeordnet sind, ...
9.2 Anbringen der Messeinrichtungen; Druck - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 20, Abschnitt 9.2
Druckmesseinrichtungen ...
9.3 Anbringen der Messeinrichtungen; Verformung - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 20, Abschnitt 9.3
Es müssen geeignete Geräte verwendet werden, um den Ablauf aller wesentlichen Bewegungen der Prüfkonstruktion während der Prüfung zu erfassen. Die folgenden Bauteile werden als Bereiche eingeschätzt, in denen voraussichtlich eine wesentliche Bewegung ...
9.4 Anbringen der Messeinrichtungen; Strahlung - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 20, Abschnitt 9.4
Wenn Strahlungsmessungen vorgenommen werden ...
10 Durchführung - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 20 ff., Abschnitt 10
10.1 Vorbehandlung und Untersuchung vor der Prüfung. 10.1.1 Allgemeines. Vor der Feuerwiderstandsprüfung ist die Untersuchung und Vorbehandlung in der nachstehenden Reihenfolge durchzuführen: mechanische Vorbehandlung; Spaltmessungen (siehe 10.1.2) ...
11 Leistungskriterien - Feuerwiderstandsprüfungen für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster
Seite 22 f., Abschnitt 11
11.1 Raumabschluss. Die Kriterien, nach denen der Raumabschluss des Probekörpers zu beurteilen ist, sind in EN 1363-1 angegeben. 11.2 Wärmedämmung. 11.2.1 Allgemeines. Der Probekörper ist nach den in 11.2.2, 11.2.3, 11.2.4 und 11.2.5 festgelegten Wär ...