Seite 7 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. Siehe auch Bilder 1 und 2. 3.1 Fette Stoffe pflanzlichen und/oder tierischen Ursprungs mit einer Dichte unter 0,95 g/cm³, die teilweise oder völlig wasserunlöslich und verseifbar sind. ...
Seite 8, Abschnitt 4
Bevorzugte Nenngrößen für Abscheideranlag ...
Seite 8 ff., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. Abscheideranlagen dürfen hergestellt werden aus: unbewehrtem Beton, faserverstärktem Beton, Stahlbeton; metallenen Werkstoffen: Gusseisen, nichtrostendem Stahl, Stahl; Kunststoffen: Glasfaserverstärkten Kunststoffen, Polyethylen; ...
Seite 13 f., Abschnitt 5.3
5.3.1 Maße und Grenzabmaße. Soweit in dieser Norm nicht anders angegeben, müssen die Abmessungen und die Grenzabmaße der Abscheideranlagen für Fette und ihrer Bauteile derart sein, dass die Funktion der Abscheideranlagen für Fette und ihrer Bauteile ...
Seite 15 ff., Abschnitt 5.5
5.5.1 Allgemeines. Die Abscheideranlage für Fette muss so ausgeführt sein, dass die Strömung begünstigt wird. Insbesondere muss die Durchströmung der Abscheideranlage so gleichmäßig wie möglich erfolgen. Das Abwasser ist dem Fettabscheider über den S ...