Seite 7, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1443 :2003 und die folgenden Begriffe. 3.1 Beton Baustoff, erzeugt durch Mischen von Zement, grober und feiner Gesteinskörnung und Wasser, mit oder ohne Zugabe von Zusatzmitteln und Zusat ...
Seite 8, Abschnitt 5
5.1 Wenn ein Innenrohr mit einer Transportbewehrung versehen wird, muss die Bewehrung einen Durchmesser von höchstens 8 mm und eine Mindest-Betondeckung von 15 mm auf allen Seiten für Temperaturklassen bis einschließlich T250 bzw. eine Mindest-Betond ...
Seite 8 f., Abschnitt 7
7.1 Größe. Folgende Grenzabmaße gegenüber den vom Hersteller angegebenen Maßen einschließlich Abschrägungen sind zulässig: angegebene lichte Innenmaße. ,
angegebene Höhe. ,
angegebene Wanddicke. ,
7.2 Geradheit. 7.2.1 Bei Pr ...
Seite 9 f., Abschnitt 8
8.1 Beständigkeit gegen Wärmespannung. 8.1.1 Bei Prüfung eines Innenrohres nach A.4 mit der für die Innenrohrbezeichnung in Tabelle 1 angegebenen Prüftemperatur muss dieses Innenrohr danach die Anforderungen von 8.3 erfüllen. Die thermische Prüfung i ...
Seite 13 f., Abschnitt 9.1
9.1.1 Allgemeines. Klassen für Innenrohre hinsichtlich Temperatur, Druck, Rußbrandbeständigkeit, Kondensatbeständigkeit und Korrosionsbeständigkeit müssen 9.1.2 bis 9.1.6 entsprechen. Innenrohre sind nach dem in 9.2 angegebenen System zu bezeichnen. ...