Seite 4 ff., Abschnitt 3
3.1 Probenahme. Die Probenahme muss nach EN 326-1 erfolgen. Die Prüfkörper dürfen im Scherbereich keine fertigungsbedingten Fehler oder natürliche, holzeigene Merkmale aufweisen (siehe EN 635-1). 3.2 Form und Maße. Die Prüfkörper aus Furniersperrholz ...
Seite 8, Abschnitt 4
4.1 Physikalische Prüfungen. thermostatisch geregeltes Wasserbad, das eine Lagerung der Prüfkörper unter Wasser bei einer Temperatur von (20 ± 3) °C ermöglicht;,
Wasserbehälter, der eine Lagerung ...
Seite 8, Abschnitt 5
5.1 Vorbehandlungsarten. 5.1.1 Lagerung in Wasser bei (20 ± 3) °C für 24 h. 5.1.2 Lagerung in kochendem Wasser für 6 h, anschließend Abkühlung in Wasser bei (20 ± 3) °C für mindestens 1 h. 5.1.3 Lagerung in kochendem Wasser für 4 h, anschließend Tr ...
Seite 8 f., Abschnitt 6
6.1 Prüfung der Verklebung mittels Scherversuch. Länge und Breite der Scherfläche sind vor der Wasserlagerung auf 0,1 mm zu messen und aufzuzeichnen; die Scherprüfung wird an nassen Prüfkörpern durchgeführt, nachdem das überschüssige Wasser von der ...