Seite 2 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Begriffe: 3.1 Angriffhemmende Verglasung. Ein Erzeugnis aus einer Glasscheibe oder aus mehreren Glasscheiben mit oder ohne Kunststoffscheibe(n), dessen einzelne Scheiben eine gleichmäßige Dicke über ...
Seite 3 f., Abschnitt 6.1
6.1 Fallprüfung mit hartem Körper. 6.1.1 Fallkörper. Der Fallkörper (harter Körper) muss eine Kugel aus Stahl mit einem Durchmesser von (100 ± 0,2) mm und einer Masse von (4,11 ± 0,06) kg sein. Die Kugel muss aus poliertem Stahl mit einer Rockwell-C- ...
Seite 5 ff., Abschnitt 6.2
6.2.1 Allgemeines. Bild 2 zeigt die Gesamtanordnung von Probekörper und Mechanismus zum Schwingen der Axt. 6.2.2 bis 6.2.4 enthalten detaillierte Angaben für die Einzelteile. Legende: 1 | Axt | 2 | Höhenverstellung | 3 | Stiel | 4 | Einspannrahmen ...
Seite 8, Abschnitt 8
8.1 Prüftemperatur. Die Prüftemperatur muss (23 ± 2) °C betragen. 8.2 Einbau des Probekörpers. Der Probekörper muss waagerecht in den Einspannrahmen der Halteeinrichtung für den Probekörper eingelegt und in Übereinstimmung mit den Anforderungen in 6. ...
Seite 8 f., Abschnitt 9
9.1 Prüftemperatur. Die Prüftemperatur muss (23 ± 2) °C betragen. 9.2 Einbau des Probekörpers. Der Probekörper muss senkrecht in den Einspannrahmen der Halteeinrichtung für den Probekörper eingelegt und in Übereinstimmung mit den Anforderungen in 6.2 ...
Seite 10, Abschnitt Tabelle 4
Tabelle 4 - Klasseneinteilungs-Tabelle für den Widerstand angriffhemmender Verglasungen: Widerstandsklasse | Fallhöhe mm | Gesamtanzahl an Schlägen | Kurzschreibweise für die Widerst ...