Seite 4, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Definitionen. 3.1 Auffanggurt Haltevorrichtung für den Körper in erster Linie zu Auffangzwecken, d. h. ein Bestandteil eines Auffangsystems. Der Auffanggurt darf aus Gurtbändern, Beschla ...
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4.1 Konzeption und Ergonomie. Die allgemeinen Anforderungen an Konzeption und Ergonomie sind in 4.1 der EN 363:2002 festgelegt. 4.2 Werkstoffe und Konstruktion. Gurtbänder und Nähgarne für einen Auffanggurt müssen aus ungebrauchten Filament- oder Mul ...