Diese Norm legt Prüfverfahren zur Bestimmung der folgenden Eigenschaften von Bauholz für tragende Zwecke und Brettschichtholz fest: Biege-Elastizitätsmodul, Schubmodul, Biegefestigkeit, Zug-Elastizitätsmodul in Faserrichtung, Zugfestigkeit in Faserrichtung, Druck-Elastizitätsmodul in Faserrichtung, Druckfestigkeit in Faserrichtung, Zug-Elastizitätsmodul rechtwinklig zur Faserrichtung, Zugfestigkeit rechtwinklig zur Faserrichtung, Druck-Elastizitätsmodul rechtwinklig zur Faserrichtung, Druckfestigkeit rechtwinklig zur Faserrichtung sowie die Scherfestigkeit. Zusätzlich wird die Bestimmung der Maße, der Holzfeuchte und der Rohdichte festgelegt. Sofern nicht anders angegeben, gelten die Verfahren für rechteckige und kreisförmige Formen (mit im Wesentlichen konstantem Querschnitt) aus ungestoßenem oder keilgezinktem Bauholz und Brettschichtholz.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 408:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 408 im Originaltext:
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9 Bestimmung des lokalen Biege-Elastizitätsmoduls - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 9 ff., Abschnitt 9
9.1 Prüfkörper. Die Mindestlänge des Prüfkörpers muss der 19fachen Querschnittshöhe entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Spannweite des Trägers im Prüfbericht anzugeben. 9.2 Durchführung. Der Prüfkörper ist im Biegeversuch an zwei Stell ...
10 Bestimmung des globalen Biege-Elastizitätsmoduls - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 11 ff., Abschnitt 10
10.1 Prüfkörper. Die Mindestlänge des Prüfkörpers muss der 19fachen Querschnittshöhe entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Spannweite des Trägers im Prüfbericht anzugeben. 10.2 Durchführung. Der Prüfkörper ist im Biegeversuch an zwei Ste ...
11.1 Bestimmung des Schubmoduls; Torsionsverfahren - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 13 ff., Abschnitt 11.1
11.1.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Die Mindestlänge des Prüfkörpers muss mindestens dem 19fachen des größten Querschnittsmaßes entsprechen. ANMERKUNG 1 Das Verfahren gilt auch für Prüfkörper mit nicht-rec ...
11.2 Bestimmung des Schubmoduls; Prüfung des Schubfeldes - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 16 ff., Abschnitt 11.2
11.2.1 Prüfkörper. Die Mindestlänge des Prüfkörpers muss mindestens der 19fachen Querschnittshöhe entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Spannweite des Trägers im Prüfbericht anzugeben. ANMERKUNG 1 Das Verfahren ist besonders für Bauteile ...
12 Bestimmung des Zug-Elastizitätsmoduls in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 18 f., Abschnitt 12
12.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss den vollen tragenden Querschnitt besitzen und genügend lang sein, damit eine ausreichend weit von den Einspannbacken entfernte Prüflänge von mindestens dem 9fachen des größeren Querschnittsmaßes eingehalten werden ...
13 Bestimmung der Zugfestigkeit in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 19 f., Abschnitt 13
13.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss den vollen tragenden Querschnitt besitzen und genügend lang sein, damit eine ausreichend weit von den Einspannbacken entfernte Prüflänge von mindestens dem 9fachen des größeren Querschnittsmaßes eingehalten werden ...
14 Bestimmung des Druck-Elastizitätsmoduls in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 20 f., Abschnitt 14
14.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss den vollen Querschnitt besitzen und die 6fache Länge seines kleineren Querschnittsmaßes aufweisen. Die Hirnholzflächen müssen genau bearbeitet sein, um ihre Planparallelität und Rechtwinkligkeit zur Achse des Prüf ...
15 Bestimmung der Druckfestigkeit in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 21 f., Abschnitt 15
15.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss den vollen Querschnitt besitzen und die 6fache Länge seines kleineren Querschnittsmaßes aufweisen. Die Hirnholzflächen müssen genau bearbeitet sein, um ihre Planparallelität und Rechtwinkligkeit zur Achse des Prüf ...
16 Bestimmung der Zug- und Druckfestigkeit rechtwinklig zur Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 22 ff., Abschnitt 16
16.1 Anforderungen an die Prüfkörper. 16.1.1 Herstellung. Die Prüfkörper sind so herzustellen, dass die jeweiligen Lasten auf sie aufgebracht werden können. ANMERKUNG 1 Geeignete Anordnungen sind in den Anhängen A und B dargestellt. Für die Zugversuc ...
17 Bestimmung des Elastizitätsmoduls rechtwinklig zur Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 26 f., Abschnitt 17
17.1 Anforderungen an die Prüfkörper. Form und Maße der Prüfkörper müssen den Angaben in Tabelle 2 entsprechen. 17.2 Durchführung. Die Prüfkörper sind nach den Angaben in 16.2 in die Belastungsvorrichtung einzubringen; das in 16.2 beschriebene Belast ...
18 Bestimmung der Scherfestigkeit in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 28 ff., Abschnitt 18
18.1 Anforderungen an die Prüfkörper. 18.1.1 Herstellung. An den Prüfkörper sind Stahlplatten anzukleben. Die Stahlplatten müssen, wie im Bild 15 dargestellt, abgeschrägt sein. ANMERKUNG Zur Befestigung der Stahlplatten am Prüfkörper aus Bauholz ist ...
19 Bestimmung der Biegefestigkeit in Faserrichtung - Bauholz für tragende Zwecke, Brettschichtholz
Seite 31 f., Abschnitt 19
19.1 Prüfkörper. Für die Bestimmung der Biegefestigkeit des Holzes muss die Mindestlänge des Prüfkörpers der 19fachen Querschnittshöhe entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, ist die Spannweite des Trägers im Prüfbericht anzugeben. Für die Bestimm ...