DIN SPEC 18140 regelt die Anwendung der DIN EN 1536:2010-12.*DIN SPEC 18140 regelt die Anwendung der DIN EN 1536:2010-12. Es ist beabsichtigt, die Festlegungen bei der nächsten Überarbeitung von EN 1536 beim CEN Europäisches Komitee für Normung einzubringen. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-05-07 AA "Baugrund; Pfähle (SpA zu CEN/TC 288/WG 3, WG 5, WG 8 und WG 15 sowie CEN/TC 341/WG 4)" im DIN zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN SPEC 18140:
Passend für mich mit DIN SPEC 18140
Die wesentlichen Abschnitte der DIN SPEC 18140 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
zu 1 Anwendungsbereich DIN EN 1536 [Ergänzende Festlegungen]
Seite 4, Abschnitt zu 1
A 1.5 d) I ...
zu 5 Baugrunduntersuchung - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 4, Abschnitt zu 5
A 5.2.1 9. Spiegelstrich wird ergänzt: „Zusätzlich ist ...
zu 6.1 Ausgangsstoffe - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 4 f., Abschnitt zu 6.1
A 6.1.4.6 Der Abschnitt wird ergänzt: „Bei Verwendung von Flugaschen nach DIN EN 450-1 in Beton nach DIN 1045-2 und DIN EN 206-1 dürfen diese unter den Bedingungen nach DIN 1045-2 angerechnet werden. Abweichend davon gilt der Gehalt an Zement und Fl ...
zu 6.3 Beton - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 5, Abschnitt zu 6.3
A 6.3.6.5 Der Abschnitt wird ergänzt: „Dabei sind auch die Festlegungen von DIN 1045-2 einzuhalten.“. A 6.3.7.1 Der Abschnitt wird ergänzt: „Dabei sind auch die Festlegungen von DIN 1045-2 einzuhalten.“. A 6.3.7.2 Der Abschnitt wird ergänzt: „Zusätzl ...
zu 6.4 Verpressmörtel - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 5, Abschnitt zu 6.4
A 6.4.4 Der Abschnitt wird ergänz ...
zu 6.5 Bewehrung - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 5, Abschnitt zu 6.5
A 6.5.2 Der Abschnitt wird ersetzt: „Die in Bohrpfählen verwendeten Bewehrungskörbe ...
zu 8.3 Bewehren - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 6, Abschnitt zu 8.3
A 8.3.3.2 Der Abschnitt wird ergänzt: „Eine Gene ...
zu 8.4.1 Betonieren und Kappen, allgemeines - Bohrpfähle [Ergänzende Festlegungen]
Seite 6, Abschnitt zu 8.4.1
A 8.4.1.1 Der Abschnitt wird ergänzt: „Hinsichtlich de ...