Diese Norm gilt grundsätzlich für oberirdische Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder der Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. Hierzu zählen auch die zugehörigen betriebsnotwendigen Nebenräume (zum Beispiel Büros, Sozialräume, Laborräume, Prüfstandsbereiche, Entwicklungsflächen und so weiter).
Diese Norm dient der Ermittlung der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Bauteile von Brandbekämpfungsabschnitten im Industriebau (Industrie und Gewerbe) und ermöglicht so dem Bauordnungsrecht (z. B. in der Industriebaurichtlinie) Anforderungen an den Brandschutz in Abhängigkeit von der verfügbaren Brandschutzinfrastruktur zu regeln. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei einem Brand ein Versagen der Einzelbauteile mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht eintritt oder nicht zum Einsturz der tragenden Konstruktion (Tragwerk, Gesamtkonstruktion) führt und ein Löschangriff auch innerhalb des Gebäudes über eine angemessene Zeitspanne vorgetragen werden kann.
Ziel dieser Norm ist die Bereitstellung von Daten für eine einheitliche brandschutztechnische Bemessung von Industriebauten mit festlegbarer Brandbelastung in Bezug auf die Standsicherheit im Brandfall. Aspekte der Brandentstehung sind nicht Gegenstand dieser Norm.
Das Rechenverfahren dieser Norm basiert auf der Annahme eines voll entwickelten Brandes und ist Grundlage für die Definition der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die maximal mögliche Größe der Brandbekämpfungsabschnitte nach der Muster-Industriebaurichtlinie. Nach der Muster-Industriebaurichtlinie können auch die differenzierten Methoden des Brandschutzingenieurwesens angewendet werden. Diese Methoden sind jedoch nicht Bestandteil der Norm.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-52-30 AA "Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1)" im DIN zuständig.
Inhaltsverzeichnis DIN 18230-1:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 18230-1 im Originaltext:
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1 Anwendungsbereich DIN 18230-1
Seite 6, Abschnitt 1
Diese Norm gilt nur in Zusammenhang mit der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL). Sie gilt grundsätzlich für oberirdische Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertun ...
3 Begriffe DIN 18230-1
Seite 8 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Industriebauten Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, einschließlich der zugehörigen betriebsnotwendigen Nebenräume, die der Produktion (Herstellung, ...
4.1 Beschreibung des Verfahrens; Grundsätze des Nachweises
Seite 10 ff., Abschnitt 4.1
4.1.1 Allgemeines. Die brandschutztechnische Bemessung von tragenden Bauteilen und Bauteilen zur Abtrennung von Brandbekämpfungsabschnitten beruht auf dem Nachweis einer ausreichenden Feuerwiderstandsdauer. Hierfür wird die äquivalente Branddauer tä ...
4.2 Beschreibung des Verfahrens; Äquivalente Branddauer
Seite 12, Abschnitt 4.2
Die äquivalente Branddaue ...
4.3 Beschreibung des Verfahrens; Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer
Seite 12, Abschnitt 4.3
Die rechnerisch erforderliche Feuerw ...
4.4 Beschreibung des Verfahrens; Angaben für den rechnerischen Nachweis
Seite 13 f., Abschnitt 4.4
Für die brandschutztechnischen Nachweise nach dieser Norm sind folgende Angaben erforderlich und nachprüfbar zu dokumentieren: die Nutzung der Flächen des Gebäudes und des Brandbekämpfungsabschnittes, z. B. als: Produktionsflächen; Lagerflächen; Ve ...
5 Gebäudestruktur
Seite 14 f., Abschnitt 5
5.1 Fläche AB des Brandbekämpfungsabschnittes. Die Fläche AB berechnet sich aus: Flächen von freien Öffnungen, Flächen von Öffnungen mit nicht qualifizierten Abdeckungen (Gitterrost/Tränenblech/Riffelblech, usw.), Bühnen aus Gitterrosten und Bühne ...
6.1 Rechnerische Brandbelastung; Ermittlung für den globalen Nachweis
Seite 15 f., Abschnitt 6.1
Die rechnerische Brandbelastung qR setzt sich aus der rechnerischen Brandbelastung ungeschützter Stoffe ( qR,u) und aus der rechnerischen Brand ...
6.2 Rechnerische Brandbelastung; Ermittlung für den Teilflächennachweis
Seite 16, Abschnitt 6.2
Bei erhöhter Brandbelastung ist ein Teilflächennachweis zu führen, wenn ...
6.3 Rechnerische Brandbelastung; Abbrandfaktor
Seite 16, Abschnitt 6.3
Der Abbrandfaktor m ist ein Beiwert, mit dem die Brandlast zur Berücksichtigung des Brandverhaltens ...
6.4 Rechnerische Brandbelastung; Erfassung der Brandlasten
Seite 16 ff., Abschnitt 6.4
6.4.1 Allgemeines. Alle Brandlasten sind zu erfassen, sofern nicht die Ausnahmen, wie in 6.4.2 bis 6.4.7 beschrieben, zutreffen. 6.4.2 Brandlasten, die unberücksichtigt bleiben Stoffe, die in einem Zustand verarbeitet oder bevorratet werden, bei dem ...
6.5 Rechnerische Brandbelastung; Bewertung von Brandlasten in geschlossenen Systemen
Seite 18 f., Abschnitt 6.5
6.5.1 Allgemeines. Geschlossene Systeme sind Rohrleitungen oder Behälter aus nichtbrennbaren und nicht zerbrechlichen Werkstoffen (z. B. Stahl oder im Brandverhalten vergleichbare Werkstoffe). Die folgenden Regeln gelten für Behälter mit brennbaren F ...
7 Umrechnungsfaktor
Seite 20, Abschnitt 7
Der Umrechnungsfaktor c in min ⋅ m²/kWh zur Ermittlung der dem Normbrand nach DIN 4102-2 äquivalenten Branddauer tä ergibt sich aus Tabelle 1. Mit ihm wird auch der Einfluss des Wärmeabflusses durch die Umfassungsbauteile (Wände, Verglasungen, De ...
8.1 Wärmeabzugsfaktor; Allgemeines
Seite 20 f., Abschnitt 8.1
Erläuterungen hierzu siehe E.13. Mit dem Wärmeabzugsfaktor w wird berücksichtigt, in welchem Anteil im Brandfall die entstehende Wärme aus dem Brandbekämpfungsabschnitt über offene oder öffenbare Flächen abfließen kann. Es wird bewertet, inwieweit d ...
8.2 Wärmeabzugsfaktor; Anrechenbare Wärmeabzugsflächen
Seite 21 f., Abschnitt 8.2
Folgende Flächen dürfen ohne weiteren Nachweis als Wärmeabzugsflächen angesetzt werden: Ständig vorhandene Flächen von Öffnungen im Dachbereich oder in Wandbereichen, die ins Freie führen sowie Öffnungen in den Decken von Ebenen im Rahmen des Ebenen ...
8.3 Wärmeabzugsfaktor; Grundgleichungen
Seite 23 f., Abschnitt 8.3
Erläuterung hierzu siehe auch E 13. Der Wärmeabzugsfaktor w wird von den Verhältniswerten av und ah ah bestimmt: Bei geringen oder fehlenden horizontalen Wärmeabzugsflächen ( ah ≤ 0, ...
8.4 Wärmeabzugsfaktor; Eingeschossiger Brandbekämpfungsabschnitt
Seite 25, Abschnitt 8.4
Für den globalen Nachweis nach 4.1.2 ist in den Gleichungen nach 8.3 als maßgebende Bemessungsfläche die Fläche des Brandbekämpfungsabschnit ...
8.5 Wärmeabzugsfaktor; Teilabschnittsnachweis
Seite 25, Abschnitt 8.5
Für Teilabschnitte ist der Wärmeabzugsfaktor entsprechend den Ausführungen nach 8.4 und 8.7 zu er ...
8.6 Wärmeabzugsfaktor; Brandbekämpfungsabschnitt mit mehreren Ebenen oder Geschossen
Seite 25, Abschnitt 8.6
Bei Brandbekämpfungsabschnitten mit mehreren Ebenen ist der Wärmeabzugsfaktor wE,i für jede Ebene zu ermitteln, wobei die auf die Grundflächen der Ebenen bezog ...
8.7 Wärmeabzugsfaktor; Teilflächennachweis
Seite 25 f., Abschnitt 8.7
8.7.1 Teilflächen mit ungleichmäßig verteilter Brandbelastung. Für Teilflächen mit ungleichmäßig verteilten Brandbelastungen nach 6.2 ist der Wärmeabzugsfaktor entsprechend 8.4 oder 8.5 zu ermitteln. Dabei ist als Bemessungsabschnitt die jeweilige Te ...
9 Sicherheitsbeiwert
Seite 26, Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. Erläuterungen hierzu siehe Anhang E. Entsprechend ihrer brandschutztechnischen Bedeutung werden an die einzelnen Bauteile unterschiedliche Anforderungen gestellt. Den unterschiedlichen Anforderungen wird mit drei Brandsicherheitsklas ...
10 Zusatzbeiwert
Seite 27 f., Abschnitt 10
10.1 Allgemeines. Erläuterungen hierzu siehe E.15. Der Zusatzbeiwert αL nach Tabelle 3 berücksichtigt die Begrenzung der Brandausbreitung im Brandbekämpfungsabschnitt aufgrund der brandschutztechnischen Infrastruktur, z. B. durch eine anerkannte Wer ...
11 Erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit
Seite 29, Abschnitt 11
Der rechnerisch erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Bauteile erf tF nach Gleichung (2) ist die Benennung der erforderlichen Feuerwiderstandsfähigkei ...
Anhang A Teilabschnittsnachweis
Seite 30 f., Abschnitt Anhang A
A.1 Grundsätze des Nachweises. Dieser Anhang behandelt Festlegungen zu 4.1.3 und 5.2, Teilabschnittsnachweise. Ist ein Brandbekämpfungsabschnitt in einem erdgeschossigen Gebäude in Teilabschnitte unterteilt, die gegenseitig so abgetrennt sind, dass e ...
Anhang B Ebenennachweis
Seite 32 f., Abschnitt Anhang B
B.1 Allgemeines. Dieser Anhang behandelt Festlegungen zu Brandbekämpfungsabschnitte mit mehreren Ebenen (siehe 8.6). Bei Brandbekämpfungsabschnitten mit mehreren Ebenen ist der Wärmeabzugsfaktor wi für jede Ebene zu ermitteln, wobei die auf die Grun ...
Anhang C Teilabschnitts- und Teilflächennachweis
Seite 34, Abschnitt Anhang C
Dieser Anhang behandelt Festlegungen zu 8.5, 8.7.1 und zu Anhang D, Teilabschnitte und Teilflächen mit ungleichmäßig verteilter Brandbelastung. Für Teilabschnitte und Teilflächen mit ungleichmäßig verteilten oder erhöhten Brandbelastungen oder planmä ...
Anhang D.2 Brandlasten in geschlossenen Systemen; Einteilung in Behältergruppen
Seite 35 f., Abschnitt Anhang D.2
Hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Brandbelastung von außen werden geschlossene Systeme in folgende Gruppen eingeteilt: Gruppe I (hoher Widerstand) Druckbehälter und Rohrleitungen mit einer nichtbrennbaren Isolierung oder Mantelkühlung, j ...
Anhang D.4 Brandlasten in geschlossenen Systemen; Brandbelastung für den globalen Nachweis, Ebenennachweis sowie Teilabschnittsnachweis
Seite 36 ff., Abschnitt Anhang D.4
Ausgangsbasis für die Bewertung der geschützten Brandlast ist die mit der ungeschützten Brandlast ermittelte äquivalente Branddauer tä,u. Hierbei ist wahlweise die rechnerische ungeschützte Brandbelastung qR,u im Brandbekämpfungsabschnitt oder die ...
Anhang D.5 Brandlasten in geschlossenen Systemen; Brandbelastung für den Teilflächennachweis
Seite 38 ff., Abschnitt Anhang D.5
Erläuterungen hierzu siehe E.11.4. D.5.1 Havarie eines Behälters. Bei der genaueren Berücksichtigung von Brandlasten in geschlossenen Systemen ist ein Teilflächennachweis zu erbringen. Dabei ist die Havarie des ungünstigsten Behälters mit nachfolgend ...
Verwandte Normen zu DIN 18230-1 sind