Gegenüber DIN 18540:2006-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Übernahme der Anforderungen der DIN EN 15651-1; ,
Ersatz de ...
Seite 5 ff., Abschnitt 4
4.1 Bezeichnung. Fugendichtstoffe, die den Anforderungen nach 4.2 entsprechen sind zusätzlich zur CE-Kennzeichnung nach DIN EN 15651-1 mit „Fugendichtstoff“, der Normnummer sowie mit dem Kurzzeichen fb für frühbeständig oder nfb für nicht frühbeständ ...
Seite 7 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Die Fugenflanken müssen bis zu einer Tiefe von tF = 2 bF parallel verlaufen, um dem Hinterfüllmaterial ausreichenden Halt zu verschaffen (siehe Bild 1). Bei Betonbauteilen sind die Kanten nach Bild 1 mit bA ≥ 10 mm abzufasen. Fugen ...
Seite 9 f., Abschnitt 6
6.1 Hilfsstoffe. 6.1.1 Hinterfüllmaterial. Das Hinterfüllmaterial muss eine gleichmäßige, möglichst konvexe Begrenzung der Fugentiefe tF sicherstellen, damit Fugenbewegungen vom Fugendichtstoff schadfrei aufgenommen werden können. Ferner hat es den Z ...