Seite 2 ff., Abschnitt 3
3.1 Allgemeines. Die Steigeisen müssen Form A oder Form B entsprechen. Sie brauchen der bildlichen Darstellung nicht zu entsprechen, nur die angegebenen Maße sind einzuhalten. Die Auftrittstiefe muss profiliert oder mit einer rutschhemmenden Umhüllun ...