Norm

DIN 1998 | 2018-07

Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung

Diese Norm regelt die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen bei der Neuanlage von öffentlichen Verkehrsflächen.
Sie wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-10-05 AA „Einordung der Versorgungsleitungen“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis DIN 1998:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Grundsätze für die Unterbringung
5 Anordnung der einzelnen Leitungsarten
Anhang A (informativ) Anordnungsbeispiele

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 1998 im Originaltext:

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Änderungen DIN 1998

Gegenüber der 2014-07 zurückgezogenen Norm DIN 1998:1978-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: . grundlegende inhaltliche Überarbeitung; Erweiterung des Anwendungsbereiches auf öffentliche Verkehrsflächen auße ...

1 Anwendungsbereich DIN 1998

Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm regelt die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsleitungen bei der Neuanlage von öffentlichen Verkehrsflächen. Sie soll bei der Festlegung von Leitungszonen Anwendung finden. Für bestehende Leitungen gilt der Bestandsschutz. Es empfiehlt s ...

3 Begriffe DIN 1998

Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Anlage technische Infrastruktur, die das Funktionieren des Verkehrs sowie der Sparten ermöglicht. Anmerkung 1 zum Begriff: Dazu zählen u. a. alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen ...

4 Grundsätze - Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung

Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die Unterbringung von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen erfordert eine gesamtwirtschaftlich und technisch günstige Lösung: die mit den technischen Regeln des Straßenbaus und der Sparten im Einkla ...

5 Anordnung der einzelnen Leitungsarten - Unterbringung von Leitungen und Anlagen in öffentlichen Verkehrsflächen - Richtlinie für die Planung

Seite 9 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Für alle Zonen gilt die Mindestüberdeckung 0,5 m, mindestens aber 0,1 m unter Planum. Ausnahmen für kreuzende Anschlussleitungen sind nach ATB-BeStra zulässig. Die Mindestüberdeckung (siehe Bild 2) ist erforderlich: zur Sicherstel ...
Das sagen unsere Kunden
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