Seite 2, Abschnitt 4.1
4.1.1 Werkstoff. Die Polyethylen-Folie, im folgenden Folie genannt, muss aus Polyethylen bestehen, das frei von Regenerat, Weichmachern, Füllstoffen oder Farbzusätzen mit Ausnahme von Ruß ist. Antioxidationsmittel dürfen entsprechend einem Massenante ...
Seite 2, Abschnitt 4.2
4.2.1 Foliendicke. Die Nenndicke der Folie beträgt 200 μm. Eine Unterschreitung dieses Wertes um bis zu 20 μm ist zulässig. 4.2.2 Folienbreiten. Die Breiten der Schlauchfolien sind in der Tabelle aufgeführt. Sie gelten für eine flachliegende Schlauch ...
Seite 3, Abschnitt 4.3
4.3.1 Beschaffenheit der Oberflächen der Rohre und Formstücke. Die Oberflächen der Rohre und Formstücke müssen frei von Verunreinigungen sein. Es darf sich kein Boden- oder Verfüllungsmaterial zwis ...