Seite 5, Abschnitt 1
1.1 Diese Norm gilt für Absperrarmaturen, die außerhalb der DIN EN 331 zusätzlich für Deutschland Anwendung finden, d. h. für Kugel- und Kegelhähne > DN 50, außerdem für Klappen, Schieber und Ventile, bis zu einer max. Nennweite von DN 150. Darüber ...
Seite 9 f., Abschnitt 4
4.1 Absperrarmaturen, die diesen Anforderungen entsprechen, werden nach der Geschäftsordnung zur DVGW-Zertifizierung von Produkten 2) zertifiziert. 4.2 Ausführungsarten, die infolge der technischen Weiterentwicklung von den Festlegungen dieser Nor ...
Seite 10 ff., Abschnitt 5.1.1
5.1.1.1 Alle mit dem Gas oder der umgebenden Atmosphäre in Berührung stehenden Teile müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen hergestellt oder in geeigneter Weise gegen Korrosion geschützt sein und müssen die Beständigkeitsprüfung gegen Feuchtig ...
Seite 13 ff., Abschnitt 5.1.2
5.1.2.1 Öffnungen zum Prüfen, Entleeren oder Entlüften müssen mit einer Verschlussschraube nach DIN 908 oder DIN 910 verschlossen sein. Die tragende Gewindelänge muss mindestens 4 Gewindegänge betragen. Nichtmetallene Dichtungen müssen geklammert ...
Seite 15 f., Abschnitt 5.1.3
5.1.3.1 Gewinde. 5.1.3.1.1 Gewindeanschlüsse am Ein- und Ausgang der Armatur für im Gewinde Druck dichtende Anschlüsse müssen DIN EN 10226-1 entsprechen. 5.1.3.1.2 Wo Gewinde für nicht druckdichte Verbindungen verlangt werden, müssen diese als Befe ...
Seite 17, Abschnitt 5.4
Beschichtungen an Dichtflächen aus nichtmetallenen Werkstoffen sind zulässig. Die Schichtdicke an Dichtflächen sowie die Abmessungen von Dichtelemente ...