Diese Norm legt legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt werden kann. Prüfeinrichtungen entsprechend dieser Norm eignen sich für Prüfungen, die in einem Labor oder vor Ort durch eine der beiden beschriebenen Verfahren durchgeführt werden.
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1177:
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Änderungen DIN EN 1177
Gegenüber DIN EN 1177:2018-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anmerkung 1 zum Begriff 3.9 umformuliert; Anmerkung in Unterabschnitt 5.2.1 umformuliert; ,
neuer Unterabschnitt 5.3 hinzugefügt; Unterabschnitt 6.1.1 modifiziert; ,
...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1177
Seite 8, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittel ...
4.2 Prüfeinrichtung - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 10 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Die Anlage umfasst: einen Prüfkopf (4.2.2) ausgestattet mit einem oder mehreren Beschleunigungsaufnehmern [(4.2.2.3 a) oder b)], wahlweise einen Signalkonditionierer (4.2.3), ein Auslösesystem für den Prüfkopf (4.2.6), Einricht ...
4.3 Genauigkeit - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 12 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Kalibrierung durch ein Labor. 4.3.1.1 Die Einrichtung muss regelmäßig von einem Labor nach EN ISO/IEC 17025 kalibriert werden. 4.3.1.2 Alle Teile des Beschleunigungsmesssystems einschließlich der Beschleunigungsaufnehmer und der (analogen und n ...
5.1 Prinzip der Aufprallmessung - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 13 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Allgemeines. Der zu prüfende Boden wird durch den Aufprall des mit Messgeräten versehenen Prüfkopfes der Prüfeinrichtung (siehe Abschnitt 4.2.1) aus verschiedenen Fallhöhen geprüft (Fallprüfung siehe 3.9). Die während jedes Aufpralls vo ...
5.2 Auswahl und Definition der Prüfpositionen - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 14, Abschnitt 5.2
5.2.1 ufprallmessungen müssen, soweit praktisch durchführbar, auf allen maßgebenden Prüfbereichen (3.12) des Bodens vorgenommen werden, um die Prüfpositionen mit der niedrigsten Stoßdämpfung zu bestimmen. ANMERKUNG Anforderungen an das angemesse ...
6 Bestimmung der kritischen Fallhöhe (CFH) - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 15 ff., Abschnitt 6
6.1 Kurzbeschreibung. 6.1.1 Aufprallmessungen müssen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 5.1 durchgeführt werden, indem eine Fallprüfung auf jeder ausgewählten Prüfposition entsprechend der für die allgemeine Prüfung (Abschnitt 5.2), Prüfung ...
7 Bestimmung der Stoßdämpfung vor Ort - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 18 ff., Abschnitt 7
7.1 Kurzbeschreibung. 7.1.1 Aufprallmessungen müssen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 5.1 durchgeführt werden, indem eine Fallprüfung auf jeder ausgewählten Prüfposition des Bodens vollzogen wird, um seine Übereinstimmung mit den stoßdämpfend ...