Diese Norm legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt werden kann.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1177:
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Änderungen DIN EN 1177
Gegenüber DIN EN 1177:2008-08 und DIN EN 1177 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Verweisungen auf CEN/TRs im Europäischen Vorwort hinzugefügt; in Einleitung eine Begründung für die weitere Verwendung des HIC-Wertes 1000 ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1177
Seite 8, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt ...
4.2 Prüfeinrichtung - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 10 ff., Abschnitt 4.2
4.2.1 Allgemeines. Die Anlage umfasst: einen Prüfkopf (4.2.2) ausgestattet mit einem oder mehreren Beschleunigungsaufnehmern (4.2.2.3 a) oder b)), wahlweise einen Signalkonditionierer (4.2.3), ein Auslösesystem für den Prüfkopf (4.2.6), Einrichtungen ...
4.3 Genauigkeit - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 12 f., Abschnitt 4.3
4.3.1 Kalibrierung durch ein Labor. 4.3.1.1 Die Einrichtung muss regelmäßig von einem Labor nach EN ISO/IEC 17025 kalibriert werden. 4.3.1.2 Alle Teile des Beschleunigungsmesssystems einschließlich der Beschleunigungsaufnehmer und der (analogen und n ...
5.1 Prinzip der Aufprallmessung - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 13 ff., Abschnitt 5.1
5.1.1 Allgemeines. Der zu prüfende Boden wird durch den Aufprall des mit Messgeräten versehenen Prüfkopfes der Prüfeinrichtung (siehe Abschnitt 4.2.1) aus verschiedenen Fallhöhen geprüft (Fallprüfung siehe 3.9). Die während jedes Aufpralls vom bzw. v ...
6 Bestimmung der kritischen Fallhöhe (CFH) - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 15 ff., Abschnitt 6
6.1 Kurzbeschreibung. 6.1.1 Aufprallmessungen müssen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 5.1 durchgeführt werden, indem eine Fallprüfung auf jeder ausgewählten Prüfposition entsprechend der für die Prüfung im Labor (6.2) und vor Ort (6.3) festgelegte ...
7 Bestimmung der Stoßdämpfung vor Ort - Prüfverfahren zur Bestimmung der Stoßdämpfung
Seite 18 ff., Abschnitt 7
7.1 Kurzbeschreibung. 7.1.1 Aufprallmessungen müssen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 5.1 durchgeführt werden, indem eine Fallprüfung auf jeder ausgewählten Prüfposition des Bodens vollzogen wird, um seine Übereinstimmung mit den stoßdämpfenden An ...