Seite 4, Abschnitt 4
Die Hauptfunktion des Auflager-/Aufhängungssystems ist das Ermöglichen einer sicheren Verbindung zum Gebäude, das die durch das Luftverteilungssystem ausgeübte Last aufnehmen wird. Deshalb muss das Auflager-/Aufhängungssystem so ausgelegt sein, das ...
Seite 5, Abschnitt 5
Bei der Festlegung der Anforderungen in dieser Norm wird vorausgesetzt, dass das Gebäude so ausgelegt wurde, dass es die Lasten aus mechanischen sowie Luftver ...
Seite 5, Abschnitt 6
Wegen der großen Vielfalt von Verfahren sowohl für die Herstellung von Luftleitungen aus Blech als auch für die Ausführung von Auflagerungen in den verschiedenen Gebäuden ist es nicht möglich, ein bestimmtes Verfahren für die Berechnung der Lasten an ...
Seite 5 f., Abschnitt 7
7.1 Befestigung am Bauwerk. Die für die Befestigung am Bauwerk gewählte Halterung muss einen Sicherheitsfaktor von 3 in Bezug auf die vom Auflager und von den Luftleitungsabschnitten ausgeübte berechnete Last aufweisen. 7.2 Auflagerkonstruktion. Das ...
Seite 6, Abschnitt 8
Es ist in der Regel nicht erforderlich, Auflagerglieder an Luftleitungen zu befestigen, wenn Luftleitungen horizontal eingebaut sin ...
Seite 6, Abschnitt 9
Anforderungen in Bezug auf den Abstand zwischen Auflagern müssen so festgelegt werden, dass die Festigkeit der Auflager und die Festigkeit des Luftleitungssystems berücksichtigt werden. Außerdem ist es notwendig, durch diese Anforderungen sicherzuste ...