Seite 16 ff., Abschnitt 10
10.1 Prinzip. Die Prüfungen werden an Prüfkörpern zur Messung der Bruchlast bei Biegung durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden die Biegefestigkeit und die charakteristische Biegefestigkeit berechnet. 10.2 Prüfeinrichtungen. 10.2.1 Eine Drei-Punkt-B ...
Seite 19 ff., Abschnitt 11
11.1 Prinzip. Getrocknete Prüfkörper werden 48 h in Wasser bei Raumtemperatur gelagert. Die Wasseraufnahme wird aus der Differenz zwischen der Masse der wassergelagerten und der getrockneten Prüfkörper berechnet. 11.2 Reagenzien. 11.2.1 Destilliertes ...
Seite 21 ff., Abschnitt 12
12.1 Prinzip. Die Differenz der charakteristischen Biegefestigkeit von unbehandelten Prüfkörpern und ähnlichen Prüfkörpern, die 50 Frost-Tau-Wechseln ausgesetzt wurden, wird bestimmt. 12.2 Reagenzien. Destilliertes Wasser, entmineralisiertes Wasser o ...
Seite 35 f., Abschnitt 15
15.1 Prinzip. Prüfkörper, die aus Schieferplatten herausgesägt wurden, werden abwechselnd bei (110 ± 5) °C getrocknet und anschließend vollständig in Wasser mit einer Temperatur von (23 ± 5) °C gelagert. Nach Vollendung von 20 Zyklen werden die Prüfk ...