Diese Norm enthält grundlegende Bemessungsregeln für Tragwerke aus Aluminiumknetlegierungen und eingeschränkte Hinweise für Gusslegierungen (siehe Abschnitt 5 und Anhang C).
Sie wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 250 „Eurocodes für den konstruktiven Ingenieurbau“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-08-07 AA „Aluminiumkonstruktionen (SpA zu CEN/TC 250/SC 9 und CEN/TC 135)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1999-1-1:
Passend für mich mit DIN EN 1999-1-1
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1999-1-1 im Originaltext:
- Genau die relevanten Original-Abschnitte
- Online immer aktuell
Änderungen DIN EN 1999-1-1
Änderungen. Gegenüber DIN EN 1999-1-1:2014-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anzahl der Aufforderungen zur Einreichung von national festzulegenden Parametern verringert; Einführung eines neuen Werkstoffs, der Legierung: EN AW 5383; ,
...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1999-1-1
Abschnitt 1
1.1 Anwendungsbereich von EN 1999-1-1. (1) EN 1999-1-1 enthält grundlegende Bemessungsregeln für Tragwerke aus Aluminiumknetlegierungen und eingeschränkte Hinweise für Gusslegierungen (siehe Abschnitt 5 und Anhang C). Dieses Dokument behandelt keines ...
3.1 Begriffe DIN EN 1999-1-1
Abschnitt 3.1
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1990 und die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verf ...
4.1 Planungsgrundlagen; Allgemein - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.1
4.1.1 Grundlegende Anforderungen. (1) Die Bemessung von Aluminiumtragwerken muss nach den allgemeinen Regeln von EN 1990 und nach den spezifischen Festlegungen für die Bemessung von Aluminiumtragwerken nach diesem Dokument (EN 1999-1-1) erfolgen. (2) ...
4.2 Planungsgrundlagen; Grundsätze - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.2
(1) Die in diesem Dokument festgelegten Berechnungsverfahren für die Tragfähigkeit sollten auf den Grenzzustand der Tragfähigk ...
4.3 Planungsgrundlagen; Basisvariablen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.3
4.3.1 Einwirkungen und Umgebungseinflüsse. (1) Einwirkungen für die Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken müssen EN 1991 (alle Teile) entsprechen. Für die Kombination von Einwirkungen und die Teilsicherheitsbeiwerte von Einwirkungen sieh ...
4.4 Planungsgrundlagen; Nachweisverfahren mit Teilsicherheitsbeiwerten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.4
4.4.1 Bemessungswerte von Werkstoffeigenschaften. (1) Für die Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken sind die charakteristischen Werte Xk oder die Nennwerte Xn der Werkstoffeigenschaften nach diesem Eurocode anzusetzen. 4.4.2 Bemessungswe ...
4.5 Bemessung mit Hilfe von Versuchen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.5
(1) Die Werte der Beanspruchbarkeit Rk oder R d dürfen mithilfe von versuchsgestützten Bemessungsv ...
4.6 Anforderungen an die Bauausführung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 4.6
(1) Es müssen Ausführungsunterlagen angefertigt werden, die alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen technischen Informationen enthalten. Zu diesen Informationen sollten die Ausführungsklasse(n), ...
5.1 Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.1
(1) Für die Bemessung müssen die in diesem Abschnitt aufgeführten Werkstoffeigenschaften als charakteristische Werte in den Bemessungsberechnungen übernommen werden. ANMERKUNG 1 D ...
5.2.1 Aluminium für Bauteile; Werkstoffarten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.2.1
(1) Dieses Dokument befasst sich mit Entwurf, Berechnung und Konstruktion von Tragwerken und Bauteilen aus Aluminiumlegierungen. Für Knetlegierungen nach EN 573-3 gilt Tabelle 5.1. Für Werkstoffzustände nach EN 515 gelten Tabelle 5.3, Tabelle 5.4 und ...
5.2.2 Aluminium für Bauteile; Werkstoffeigenschaften von Knet- und Gusslegierungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.2.2
(1) Die Werkstoffeigenschaften sollten den Eigenschaften entsprechen, die in diesem Abschnitt und den folgenden Produktnormen angegeben sind: für Knethalbzeuge aus Aluminium EN 15088, EN 754-1 und EN 754-2, EN 755-1 und EN 755-2, EN 1301, EN 28839, ...
5.2.3 Aluminium für Bauteile; Werkstoffeigenschaften von Gusslegierungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.2.3
5.2.3.1 Allgemeines. (1) EN 1999-1-1 gilt im Allgemeinen nicht für Gussstücke. (2) Die Bemessungsregeln in diesem Dokument gelten für als Sand- oder Kokillenguss hergestellte Erzeugnisse nach Tabelle 5.8, wenn die in Anhang E aufgeführten zusätzliche ...
5.2.4 Aluminium für Bauteile; Abmessungen, Gewicht und Toleranzen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.2.4
(1) Die Abmessungen und Toleranzen von Strangpressprodukten, Blechen und Platten, gezogenen Rohren, Drähten und Schmiedest ...
5.2.5 Aluminium für Bauteile; Bemessungswerte der Werkstoffkennwerte - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.2.5
(1) Für die Werkstoffkennwerte der Aluminiumlegierungen, welche das vorliegende Dokument abdeckt, sollten folgende Bemessungswerte angenommen werden: Elastizitätsmo ...
5.3.1 Verbindungsmittel; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.3.1
(1) Verbindungsmittel sollten für ihre spezielle Anwendung geeignet sein. (2) Als geeignete Verbindun ...
5.3.2 Verbindungsmittel; Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.3.2
5.3.2.1 Allgemeines. (1) Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben sollten den bestehenden EN- und ISO-Normen entsprechen. Für tragende Anschlüsse sollten Schrauben nach Tabelle 5.9 verwendet werden. (2) Die Mindestwerte der 0,2 %-Dehngrenze fo und der ...
5.3.3 Verbindungsmittel; Niete - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.3.3
(1) Die Werkstoffeigenschaften, Abmessungen und Toleranzen von Voll- und Hohlnieten aus Aluminium-legierungen sollten den jeweiligen EN-, prEN- oder ISO-Normen entsprechen (falls und wenn sie verfügbar sind). Für tragende Anschlüsse sol ...
5.3.4 Verbindungsmittel; Schweißzusätze - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.3.4
(1) Alle Schweißzusätze sollten EN ISO 18273 entsprechen. (2) Die in Tabelle 5.10 angegebenen Schweißzusatzwerkstoffe sollten für die verschiedenen Grundwerkstoffe angewendet werden, die in Tabelle 5.3, Tabelle 5.4 und Tabelle 5.7 dieses Dokumentes a ...
5.3.5 Verbindungsmittel; Klebstoffe - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 5.3.5
(1) Für geklebte Verbindungen siehe ...
6 Dauerhaftigkeit - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 6
(1) Die grundlegenden Anforderungen an die Dauerhaftigkeit nach EN 1990 müssen beachtet werden. ANMERKUNG Anhang D enthält Hinweise zu Aluminium in Kontakt mit anderen Werkstoffen. (2) Unter normalen Witterungsverhältnissen dürfen Aluminiumtragwerke ...
7.1 Tragwerksberechnung; Statische Systeme - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.1
7.1.1 Grundlegende Annahmen. (1) Die statische Berechnung muss mit einem Berechnungsmodell für das Tragwerk durchgeführt werden, das für den betrachteten Grenzzustand geeignet ist. (2) Das Berechnungsmodell und die grundlegenden Annahmen für die Bere ...
7.2 Tragwerksberechnung; Untersuchung von Gesamttragwerken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.2
7.2 Untersuchung von Gesamttragwerken. 7.2.1 Einflüsse der Tragwerksverformung. (1) Die Schnittgrößen dürfen im Allgemeinen berechnet werden entweder nach: Theorie I. Ordnung, unter Ansatz der Ausgangsgeometrie des Tragwerks; oder nach. ,
The ...
7.3.1 Imperfektionen; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.3.1
(1) Bei der Tragwerksberechnung sind geeignete Ansätze zu wählen, um die Wirkungen von Imperfektionen einschließlich Eigenspannungen und geometrischen Imperfektionen wie Schiefstellung und Abweichungen von der Geradheit, Ebenheit und Passung sowie al ...
7.3.2 Imperfektionen für die Tragwerksberechnung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.3.2
(1) Die anzunehmende Form der Imperfektionen eines Gesamttragwerks und örtlicher Imperfektionen eines Tragwerks darf aus der Form der maßgebenden Eigenform in der betrachteten Ebene hergeleitet werden. (2) Knicken, sowohl in als auch aus der Ebene, e ...
7.3.3 Imperfektionen zur Berechnung aussteifender Systeme - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.3.3
(1) Bei der Berechnung aussteifender Systeme, die zur seitlichen Stabilisierung von Trägern oder druckbeanspruchten Bauteilen benötigt werden, sollte der Einfluss der Imperfektionen durch geometrische Ersatzimperfektionen in Form von Vorkrümmungen de ...
7.3.4 Bauteilimperfektionen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.3.4
(1) Die in Abschnitt 7.3.1 (1) beschriebenen Einflüsse von Bauteilimperfektionen sind in den Gleichungen für die Stabilitätsnachweise von Bauteilen nach Abschnitt 8.3.1 enthalten. (2) Wenn die Stabilitätsnachweise von Bauteilen nach Theorie II. Ordnu ...
7.4 Berechnungsmethoden - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 7.4
7.4.1 Allgemeines. (1) Die Vorschriften zu Berechnungsverfahren nach EN 1990 sollten angewendet werden. (2) Die Schnittgrößen dürfen nach einer der beiden folgenden Methoden ermittelt werden: elastische Tragwerksberechnung; plastische Tragwerksbere ...
8.1.1 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.1
(1) Aluminiumtragwerke und -bauteile sind so zu bemessen, dass die in Abschnitt 4 angegebenen gr ...
8.1.2 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Charakteristische Festigkeitswerte - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.2
(1) Die charakteristischen Werte der 0,2 %-Dehngrenze f o und der Zugfestigkeit f u für Aluminiumknetlegierungen sollten für die Berechnung der Bean ...
8.1.3 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Teilsicherheitsbeiwerte - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.3
(1) Die Teilsicherheitsbeiwerte ...
8.1.4 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Klassifizierung von Querschnitten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.4
8.1.4.1 Allgemeines. (1) Querschnitte sollten in Abhängigkeit von ihrem Widerstand gegen örtliches Beulen und ihrer Rotationskapazität klassifiziert werden. 8.1.4.2 Klassifizierung. (1) Für die Bestimmung seines Widerstands muss ein Querschnitt in e ...
8.1.5 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Beulen bei Bauteilen der Klasse 4 - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.5
(1) Örtliches Beulen bei Bauteilen der Klasse 4 sollte durch Ersetzen des Gesamtquerschnitts durch einen wirksamen Querschnitt berücksichtigt werden. Der wirksame Querschnitt ergibt sich durch Reduzierung der Dicke des vollständig oder teilweise druc ...
8.1.6 Grenzzustände der Tragfähigkeit; Festigkeitsreduktion in der Wärmeeinflusszone von Schweißungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.1.6
8.1.6.1 Allgemeines. (1) Bei der Bemessung von geschweißten Konstruktionen aus kaltverfestigten oder lösungsgeglühten und warmausgelagerten Legierungen sollte die in der Nähe von Schweißnähten auftretende Reduktion der Festigkeitswerte berücksichtigt ...
8.2.1 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.1
(1) Der Bemessungswert der Beanspruchung darf in keinem Querschnitt den zugehörigen Bemessungswert der Beanspruchbarkeit überschreiten. Falls mehrere Beanspruchungsarten gleichzeitig auftreten, darf deren Kombination die zugehörige Beanspruchbarkeit ...
8.2.2 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Querschnittswerte - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.2
8.2.2.1 Bruttoquerschnitt. (1) Die Bruttoquerschnittswerte ( A g) sollten mit den Nennwerten der Abmessungen ermittelt werden. Löcher für Verbindungsmittel dürfen vernachlässigt, größere Öffnungen jedoch sollten berücksichtigt werden. Lose Futterble ...
8.2.3 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Zugbeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.3
(1) Für den Bemessungswert der einwirkenden Zugkraft N Ed muss der Nachweis nach Gleichung (8.19) erfüllt werden: ANMERKUNG. Bezüglich der Verschiebung der Resultierenden N t,Rd vom Schwerpunkt weg siehe Abschnitt 8.2.1 (5). (2) Als Bemessungswert d ...
8.2.4 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Druckbeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.4
(1) Für den Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft N Ed muss der Nachweis nach Gleichung (8.23) erfüllt werden: ANMERKUNG. Bezüglich der Verschiebung der Resultierenden N c,Rd vom Schwerpunkt weg siehe Abschnitt 8.2.1 (5). (2) Als Bemessungswert ...
8.2.5 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Biegebeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.5
8.2.5.1 Allgemeines. (1) Für den Bemessungswert des einwirkenden Biegemoments M Ed muss in jedem Querschnitt der Nachweis nach Gleichung (8.27) erfüllt werden: (2) Als Bemessungswert der Momententragfähigkeit M Rd eines Querschnitts unter einachsige ...
8.2.6 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Querkraftbeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.6
(1) Für den Bemessungswert der einwirkenden Querkraft V Ed muss in jedem Querschnitt der Nachweis nach Gleichung (8.33) erfüllt werden: Dabei ist V Rd der Bemessungswert der Querkrafttragfähigkeit des Querschnitts. ,
(2) Für gedrungene Blec ...
8.2.7 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Torsionsbeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.7
(1) Der Bemessungswert des Torsionsmoments T Ed (Gesamttorsionsmoment) in jedem Querschnitt sollte als die Summe zweier innerer Anteile nach Gleichung (8.37) berücksichtigt werden: Dabei ist T t,Ed der Bemessungswert des inneren St. Venantschen Tor ...
8.2.8 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Biegung und Querkraft - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.8
(1) Bei Biegung mit Querkraftbeanspruchung sollte der Einfluss der Querkraft auf die Momententragfähigkeit berücksichtigt werden. (2) Unterschreitet der Bemessungswert der einwirkenden Querkraft VEd die Hälfte des Bemessungswerts der Querkrafttragfäh ...
8.2.9 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Biegung und Normalkraft - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.9
8.2.9.1 Offene Querschnitte. (1) Für Bauteile mit offenen Querschnitten gelten die Festlegungen von Abschnitt 8.3.3.2 (1) und 8.3.3.2 (2) mit χy = 1 und χz = 1. 8.2.9.2 Hohlquerschnitte und Vollquerschnitte. (1) Für Bauteile mit Hohlquerschnitten und ...
8.2.10 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Biegung, Querkraft und Normalkraft - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.10
(1) Bei gleichzeitiger Beanspruchung durch Querkraft und Normalkraft sollte der Einfluss der Querkraft und der Einfluss der Normalkraft auf die Momententragfähigkeit berücksichtigt werden. (2) Wenn der Bemessungswert der einwirkenden Querkraft V Ed 5 ...
8.2.11 Beanspruchbarkeit der Querschnitte; Stegkrüppeln - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.2.11
(1) Die Bemessung von unausgesteiften oder längsversteiften Stegen unter konzentrierten Kräften infolge Einzellasten oder Auflagerkräften in Trägern darf mithilfe von Abschnitt 8.8.5 durchgeführt werden. (2) Bei querversteiften Stegen sollte die tra ...
8.3.1.1 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.1
(1) Es sollte davon ausgegangen werden, dass zentrisch belastete Druckstäbe auf eine der drei folgenden Arte ...
8.3.1.2 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Biegeknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.2
(1) Ein Druckstab muss sowohl gegen Knicken als auch Drillknicken oder Biegedrillknicken unter Normalkraft nach Gleichung (8.49) nachgewiesen werden: Dabei ist N Ed der Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft; ,
N b,Rd der Bemessungswert ...
8.3.1.3 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Knicklinien - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.3
(1) Bei zentrischer Belastung sollte der Wert χ für einen gegebenen Wert basierend auf der maßgebenden Knicklinie nach Gleichung (8.52) und Gleichung (8.53) ermittelt werden: Dabei ist Dabei ist α ein Imperfektionsbeiwert [siehe (2)]; ,
die ...
8.3.1.4 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Bezogener Schlankheitsgrad für Biegeknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.4
(1) Die bezogener Schlankheitsgrad sollte mit Gleichung (8.54) berechnet werden: Dabei ist L cr die Knicklänge in der betrachteten Knickebene; ,
i der Trägheitsradius für die maßgebende Achse, die unter Verwendung der Eigenschaften des Brutto ...
8.3.1.5 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Bezogener Schlankheitsgrad für Drillknicken und Biegedrillknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.5
(1) Bei Bauteilen mit offenen Querschnitten sollte beachtet werden, dass der Widerstand des Bauteils gegen Drillknicken oder Biegedrillknicken möglicherweise kleiner sein könnte als sein Widerstand gegen Biegeknicken. Die Möglichkeit von Drillknicken ...
8.3.1.6 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Außermittig angeschlossene einteilige Druckstäbe - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.6
(1) Wenn die Endbefestigung eine Verdrehung in der Ebene des verbundenen Bauteils verhindert und keine planmäßige Biegebeanspruchung aufgebracht wird, dürfen die folgenden Arten außermittig verbundener Druckstäbe unter Verwendung der vereinfachten An ...
8.3.1.7 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit planmäßig zentrischem Druck; Schlankheit von Bauteilen in Fachwerken und Verbänden - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.1.7
(1) Für einen Gurtstab darf die Knicklänge kL für Biegeknicken in und aus der Ebene mit 0,9 L angenommen werden, es sei denn, ein kleinerer Wert lässt sich durch Berechnungen rechtfertigen. Als Systemlänge L in der Fachwerkebene sollte der Abstand zw ...
8.3.2.1 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung; Biegedrillknickwiderstand - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.2.1
(1) Biegedrillknicken darf in den folgenden Fällen vernachlässigt werden: Biegung um die schwache Achse; das Bauteil ist über seine gesamte Länge gegen seitliches Ausweichen gehalten; der bezogene Schlankheitsgrad für Biegedrillknicken (siehe Absc ...
8.3.2.2 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung; Abminderungsfaktor für Biegedrillknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.2.2
(1) Der Abminderungsfaktor für Biegedrillknicken χLT sollte mit Gleichung (8.62) und Gleichung (8.63) bestimmt werden: Dabei ist αLT ein Imperfektionsbeiwert; ,
der bezogene Schlankheitsgrad für Biegedrillknicken; die Länge des Plat ...
8.3.2.3 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung; Bezogener Schlankheitsgrad für Biegedrillknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.2.3
(1) Der bezogene Schlankheitsgrad für Biegedrillknicken sollte mit Gleichung (8.64) bestimmt werden: Dabei ist αi Tabelle 8.4 entnommen, jedoch mit der Einschränkung αi ≤ Wpl,y / Wel,y; ,
M ...
8.3.2.4 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung; Wirksame seitliche Stützung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.2.4
(1) Aussteifende Systeme, die für eine seitliche Stützung sorgen, sollten nach Abschnitt 7.3.3 bemessen werden. Eine geeignete Stützung sollte durch die Verbindungen mit e ...
8.3.3.1 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.1
(1) Wenn keine Untersuchung nach Theorie 2. Ordnung mit Ansatz der Imperfektionen nach Abschnitt 7.3.2 durchgeführt wird, sollte die Stabilität von Bauteilen mit gleichbleibendem Querschnitt wie folgt nachgewiesen werden: nur gegen Biegeknicken, wen ...
8.3.3.2 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Biegeknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.2
(1) Bei einem Bauteil mit offenem, doppelt-symmetrischem Querschnitt sollte eines der Kriterien von Gleichung (8.65) und Gleichung (8.66) erfüllt sein: Für Biegung um die Hauptachse (y-y-Achse): ,
Für Biegung um die Nebenachse (z-z-Achse): ...
8.3.3.3 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Biegedrillknicken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.3
(1) Für Bauteile mit offenem zur Hauptachse symmetrischem Querschnitt, achsensymmetrischem oder doppelt-symmetrischem Querschnitt sollte die Bedingung nach Gleichung (8.75) erfüllt sein: Dabei ist N Ed der Bemessungswert der einwirkenden Drucknorma ...
8.3.3.4 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Bauteile mit örtlichen Schweißnähten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.4
(1) Der Widerstand der WEZ in einem Querschnitt mit örtlichen Querschweißnähten sollte auf der Zugfestigkeit der WEZ unter Berücksichtigung der Festigkeitsreduktion basieren, wenn eine solche Festigkeitsreduktion nur örtlich begrenzt entlang der Läng ...
8.3.3.5 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Bauteile mit örtlich reduziertem Querschnitt - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.5
(1) Für Bauteile mit örtlich reduziertem Querschnitt, z. B. ungefüllte Schraubenlöcher oder Flanschausschnitte, sollte das Verfahren ...
8.3.3.6 Stabilitätsnachweise für Bauteile mit Biegung und zentrischem Druck; Ungleiche Stabendmomente und/oder Querlasten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.3.3.6
(1) Für Bauteile, die einer kombinierten Wirkung von Normalkräften und ungleichen Stabendmomenten und/oder Querkräften ausgesetzt sind, sollte der Nachweis für verschiedene Querschnitte längs des Bauteils geführt werden. In den Interaktionsgleichunge ...
8.4 Vereinfachte Berechnung der Beanspruchbarkeit - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.4
(1) Alternativ zum allgemeinen Verfahren von Abschnitt 8.1, Abschnitt 8.2 und Abschnitt 8.3 dürfen die vereinfachten Gleichungen in diesem Abschnitt verwendet werden, um die Beanspruchbarkeiten für die Querschnitte und Bauteile zu berechnen. (2) Die ...
8.5.1 Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.5.1
(1) Regelmäßige, mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile, die an ihren Enden gelenkig gelagert und seitlich gehalten sind, sollten mit folgendem Modell bemessen werden, siehe Bild 8.16 : das Bauteil darf als eine Stütze mit einer Vorkrümmung mit eine ...
8.5.2 Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile; Gitterstützen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.5.2
8.5.2.1 Tragfähigkeit von Elementen von Gitterstützen. (1) Für die druckbeanspruchten Gurtstäbe und für die druckbeanspruchten Gitterstäbe sollten Knicknachweise geführt werden. Sekundäre Biegemomente dürfen vernachlässigt werden. (2) Der Knicknachwe ...
8.5.3 Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile; Stützen mit Bindeblechen (Rahmenstützen) - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.5.3
8.5.3.1 Tragfähigkeit von Komponenten von Stützen mit Bindeblechen. (1) Die Nachweise für die Gurtstäbe und die Bindebleche sowie deren Anschlüsse an die Gurtstäbe sollten mit den tatsächlichen Momenten und Stabkräften an den Enden und in Bauteilmitt ...
8.5.4 Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile mit geringer Spreizung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.5.4
(1) Mehrteilige druckbeanspruchte Bauteile nach Bild 8.21, bei denen die Gurtstäbe Kontakt haben oder bei geringer Spreizung durch Futterstücke verbunden sind, sowie Bauteile aus über Eck gestellten Winkeln, die mit paarweise rechtwinklig zueinander ...
8.6.1 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.1
(1) Unausgesteifte Platten als separate Bauteile unter Normalspannung, Schubspannung oder einer Kombination aus beiden, die durch Schweißen, Nieten, Schrauben oder Kleben mit dem Tragwerk verbunden sind.N5 ...
8.6.2 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeit unter gleichförmigem Druck - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.2
(1) Eine rechteckige Platte unter gleichförmiger Druckrandspannung (siehe Bild 8.23) mit der Plattenlänge a in Richtung der Druckbeanspruchung und der Plattenbreite b und der Plattendicke t darf an allen vier Rändern gelenkig gelagert oder elastisch ...
8.6.3 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeit bei Biegung in der Ebene - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.3
(1) Bei der Beanspruchung allein durch ein an den Rändern (Breite = b) einer rechteckigen unausgesteiften Platte (siehe Bild 8.23) angreifendes Moment in der Ebene sollte der Parameter β mit einem Wert von 0,40 b / t für die Klassifizierung des Quers ...
8.6.4 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeit bei in Quer- oder Längsrichtung veränderlichen Normalspannungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.4
(1) Wenn die Einwirkungen am Rand einer rechteckigen Platte einen veränderlichen Normalspannungsverlauf hervorrufen, sollten die Spannungen in eine Normalkraft und ein Biegemoment überführt werden, die nach Abschnitt 8.6.2 und Abschnitt 8.6.3 getrenn ...
8.6.5 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Schubbeanspruchbarkeit - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.5
(1) Eine rechteckige Platte unter gleichförmiger Schubbeanspruchung, wie in Bild 8.23 gezeigt, sollte an allen vier Rändern gelagert werden (entweder gelenkig oder elastisch oder starr eingespannt). (2) Die Beulgefahr unter Schubbeanspruchung für all ...
8.6.6 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeiten bei Lasten senkrecht zur Ebene - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.6
8.6.6.1 Allgemeines. (1) Die Spannungen in einer rechteckigen Platte mit Lasten senkrecht zur Ebene sind in Bild 8.24 dargestellt. Die resultierenden Spannungen ergeben sich durch eine Kombination von einer Normalkraft in der Ebene, einem Biegemoment ...
8.6.7 Unausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeit bei kombinierten Einwirkungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.6.7
8.6.7.1 Beanspruchbarkeit bei Normalkraft, Schubkraft und Biegemoment in der Ebene. (1) Eine Platte, die eine kombinierte Beanspruchung durch eine Normalkraft und ein Biegemoment in der Ebene unter anzuwendender Einwirkungskombination erfährt, sollte ...
8.7.1 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.1
(1) Die Regeln von 8.7 sollten für Platten angewendet werden, die an allen vier Rändern gelagert und mit einer oder zwei mittigen oder außermittigen Längssteifen oder drei oder mehr äquidistanten Längssteifen oder durch eine Profilierung (siehe Bild ...
8.7.2 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Platten unter gleichförmigem Druck - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.2
(1) Bevor Nachweise geführt werden, ist der Querschnitt unter Berücksichtigung aller seiner Teile nach Abschnitt 8.1.4 als kompakt oder schlank einzustufen. Der Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft N Ed muss Gleichung (8.108) erfüllen: Dabei i ...
8.7.3 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Platten unter Biegung in ihrer Ebene - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.3
(1) Zwei Nachweise sollten durchgeführt werden; ein Nachweis gegen das Fließen [ 8.7.3 (3)] und ein Stabilitätsnachweis [ 8.7.3 (4)]. (2) Für die Nachweise in (1) sollte der Querschnitt entweder in Klasse 2, 3 oder 4 (siehe Abschnitt 8.1.4) eingestuf ...
8.7.4 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Gleichförmig versteift mit in Längsrichtung veränderlichen Spannungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.4
(1) Die Anforderungen in diesem Abschnitt sollten in den Fällen erfüllt sein, in denen die Einwirkenden N Ed oder M Rd auf eine gleichförmig versteifte Platte in Richtung der Steifen oder Profilierungen veränderlich sind. (2) Beim Nach ...
8.7.5 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Gleichförmig versteift unter Schubbeanspruchung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.5
(1) Ein Nachweis gegen Fließen, siehe (2), und ein Beulnachweis, siehe (3), sollten durchgeführt werden. Es gelten die in (2) und (3) angegebenen Regeln, wenn die Steifen oder Profilierungen sowie die Platte: an beiden Querrändern wirksam mit dem Qu ...
8.7.6 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beullasten orthotroper Platten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.6
(1) Für eine orthotrope Platte unter gleichförmiger Druckbeanspruchung darf der Nachweis nach Abschnitt 8.7.2 erfolgen. Die elastische, orthotrope Beullast N cr für eine gelenkig gelagerte orthotrope Platte darf mit Gleichung (8.118) und Gleichung (8 ...
8.7.7 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Belastung senkrecht zur Plattenebene - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.7
8.7.7.1 Allgemeines. (1) Für eine orthotrope Platte mit Lasten senkrecht zur Plattenebene müssen die Biegemomente m x,Ed und m y,Ed kleiner sein als die breitenbezogenen Beanspruchbarkeiten der Platte. Die Beanspruchbarkeiten hängen von der Belastung ...
8.7.8 Ausgesteifte, in ihrer Ebene belastete Platten; Beanspruchbarkeit bei kombinierter Belastung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.7.8
8.7.8.1 Allgemeines. (1) Es dürfen die beiden folgenden Verfahren angewendet werden, um die Beanspruchbarkeit einer ausgesteiften Platte bei kombinierter Belastung nachzuweisen: das Schubfeldbemessungsverfahren nach 8.7.8.2; ,
das Interaktion ...
8.8.1 Vollwandträger; Allgemeines - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.1
(1) Dieser Abschnitt enthält Anforderungen an geschweißte Vollwandträger, die aus Flanschen und Stegen bestehen. Die Anforderungen in diesem Abschnitt gelten auch für Stege von Kastenträgern. ANMERKUNG Ein Vollwandträger ist ein Träger mit Zugflansch ...
8.8.2 Vollwandträger; Beanspruchbarkeit von Vollwandträgern bei Biegung in der Trägerebene - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.2
8.8.2 Beanspruchbarkeit von Vollwandträgern bei Biegung in der Trägerebene. (1) Ein Nachweis gegen Fließen und ein Beulnachweis sollten durchgeführt werden. Für durchlaufende Längsnähte sollte der Einfluss der WEZ berücksichtigt werden. Der durch Sch ...
8.8.3 Vollwandträger; Vollwandträger mit Längssteifen am Steg - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.3
(1) Das Stegbeulen infolge von Längsdruckspannungen sollte nachgewiesen werden, indem der wirksame Querschnitt der Klasse 4 angesetzt wird. (2) Die Querschnittswerte des wirksamen Querschnitts sollten mit den wirksamen Flächen der druckbeanspruchten ...
8.8.4 Vollwandträger; Schubbeanspruchbarkeit/Querkrafttragfähigkeit - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.4
8.8.4.1 Allgemeines. (1) 8.8.4 enthält Bemessungsregeln für das Plattenbeulen infolge Querkräften in Fällen, in denen alle der folgenden Kriterien erfüllt sind: Felder sind rechteckig and Flansche sind parallel oder haben eine Neigung von höchstens ...
8.8.5 Vollwandträger; Beanspruchbarkeit unter Querlasten - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.5
8.8.5.1 Allgemeines. (1) Die Beanspruchbarkeit des Stegs von geschweißten Trägern und solchen aus stranggepressten Profilen unter Querlasten, die über einen Flansch aufgebracht werden, sollte nach 8.8.5 ermittelt werden, wenn ein seitliches Ausweiche ...
8.8.6 Vollwandträger: Interaktion - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.6
8.8.6.1 Interaktion zwischen Querkraft, Biegemoment und Normalkraft. (1) Wenn die Flansche die Bemessungswerte von Biegemoment und Normalkraft des Bauteils komplett aufnehmen können, ist es nicht notwendig den Bemessungswert der Querkrafttragfähigkei ...
8.8.7 Vollwandträger; Flanschinduziertes Stegblechbeulen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.7
(1) Um zu verhindern, dass der gedrückte Flansch in den Steg hineinbeult, sollte nachgewiesen werden, dass das Verhältnis b w / t w des Stegs die Gleichung (8.184) erfüllt: Dabei ist Aw die Querschnittsfläche des Steg ...
8.8.8 Vollwandträger; Stegblechsteifen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.8.8
8.8.8.1 Steife Endsteife. (1) Die steife Endsteife (siehe Bild 8.30) sollte als lastabtragende Aussteifung wirken, die die Auflagerreaktion an der Unterstützung des Trägers aufnimmt, und als kurzer Balken, der die Längsmembranspannungen in der Ebene ...
8.9 Bauteile mit Trapezblechstegen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 8.9
8.9.1 Allgemeines. (1) Für Vollwandträger mit Stegen aus Trapezblech, siehe Bild 8.36, wird die Biegemomententragfähigkeit in 8.9.2 und die Querkrafttragfähigkeit in 8.9.3 angegeben. ANMERKUNG 1. Stegausschnitte werden mit den Regeln für Vollwandträg ...
9 Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt 9
9.1 Allgemeines. (1) Die grundlegenden Anforderungen an die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit nach EN 1990 müssen erfüllt werden. (2) Sämtliche Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit sowie die zugehörigen Lasten und Berechnungsverfahren sollte ...
Anhang A Qualitätsanforderungen an die Ausführung - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt Anhang A
A.1 Anwendung dieses Anhangs. (1) Dieser normative Anhang enthält zusätzliche Anforderungen zu den in Abschnitt 4.1.2 festgelegten Qualitätsanforderungen an die Ausführung. A.2 Anwendungsbereich und Anwendungsgrenzen. (1) Dieser normative Anhang beha ...
Anhang E Gussstücke - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt Anhang E
E.1 Anwendung dieses Anhangs. (1) Dieser normative Anhang enthält zusätzliche Festlegungen zu Abschnitt 5.2.1 für die Werkstoffarten für Tragwerke, die aus Aluminiumlegierungen hergestellt werden, und zu Abschnitt 5.2.3 für die Werkstoffeigenschaften ...
Anhang S Aluminiumbrücken - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt Anhang S
S.1 Anwendung dieses Anhangs. (1) Dieser normative Anhang enthält zusätzliche Vorschriften für Brücken zu Abschnitt 4.1.1 (4) zu den grundlegenden Anforderungen an die Bemessung von Aluminiumtragwerken. S.2 Anwendungsbereich und Anwendungsgrenzen. (1 ...
Anhang V Modifizierte Knickbedingungen - Bemessungsregeln von Aluminiumtragwerken
Abschnitt Anhang V
V.1 Anwendung dieses Anhangs. (1) Dieser normative Anhang enthält für den Knickwiderstand von Bauteilen zusätzliche Festlegungen zu Abschnitt 8.3.1.3. V.2 Anwendungsbereich und Anwendungsgrenzen. (1) Dieser normative Anhang enthält Knicklinien für di ...