Seite 4 f., Abschnitt 6.2
6.2.1 Druckgefäß. Es ist ein Druckgefäß zu verwenden, das einem Druck von mindestens 600 kPa (700 kPa absolutem Druck) und einem Vakuum von mindestens 85 kPa (15 kPa absolutem Druck) zuverlässig widerstehen kann. Es ist mit Pumpen oder mit einer ähnl ...
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Seite 5, Abschnitt 6.3
Die Prüfkörper sind so herzustellen oder auszuwählen, dass sie für den Herstellungsablauf repräsentativ sind. Jeder Prüfkörper muss von einem vollständigen Querschnitt des zu prüfenden BSH-Bauteils entnommen werden, wobei rechtwinklig zur Faserrichtu ...
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Seite 6 f., Abschnitt 6.4
6.4.1 Allgemeines. Vor Durchführung der Prüfreihen ist die Gesamtlänge der Klebstofffugen auf den Hirnholzflächen der Prüfkörper in Millimeter zu messen. Die Prüfkörper sind der entsprechenden Prüfreihe, wie in 6.4.2, 6.4.3 oder 6.4.4 beschrieben, zu ...
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