Seite 6 f., Abschnitt 5
5.1 Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen. Die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen muss in der Lage sein, folgende Signale zu verarbeiten: Brandmeldesignal von der BMZ, Störungsmeldungen an die BMZ, Störungsmeldungen vom Alarmübertragung ...
Seite 7 ff., Abschnitt 7
7.1 Allgemeine Anforderungen und Herstellererklärungen. Die Übertragungseinrichtung muss entsprechend der angewandten Technik die Anforderungen an die Ausführung nach 7.3 erfüllen. Die Erfüllung einiger Anforderungen kann durch Prüfungen bestätigt we ...