Seite 10 ff., Abschnitt 7
7.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Die Höhe des Prüfkörpers muss gleich der Dicke der Platte sein, und die Breite muss (300 ± 5) mm betragen, siehe jedoch auch die Anmerkung zu 7.3. Die Länge des Prüfkörpers ...
Seite 12 ff., Abschnitt 8
8.1 Prüfkörper. Die Maße der Prüfkörper müssen den Anforderungen nach Anhang A entsprechen. Die Endflächen der Prüfkörper müssen eben, parallel zueinander und rechtwinklig zur Länge des Prüfkörpers sein. 8.2 Belastungseinrichtung. Die Belastungseinri ...
Seite 14 ff., Abschnitt 9
9.1 Prüfkörper. Der Prüfkörper muss einen rechteckigen Querschnitt, eine Dicke, die der Plattendicke entspricht, und eine Gesamtbreite von (250 ± 5) mm aufweisen. Die Länge des Prüfkörpers hängt von der verwendeten Belastungseinrichtung ab. Der Prüfk ...
Seite 16 ff., Abschnitt 10
10.1 Prüfkörper. Die Maße der Prüfkörper müssen den Anforderungen nach Anhang B entsprechen. Die beanspruchten Flächen der Prüfkörper müssen glatt und parallel zueinander sowie rechtwinklig zur Prüfkörperlänge sein. 10.2 Belastungseinrichtung. Die Be ...
Seite 19 ff., Abschnitt 11
11.1 Prüfkörper. Die Maße des Prüfkörpers sind nach EN 325 zu messen. Sie müssen den Anforderungen nach Anhang C entsprechen. 11.2 Belastungseinrichtung. Die Belastungseinrichtung muss die Last auf 1 % messen. 11.3 Belastungsverfahren. Die Last ist a ...