Seite 2, Abschnitt 3
3.1 Bewegungsflächen, 150 cm breit und 150 cm tief. Die Bewegungsfläche muss mindestens 150 cm breit und 150 cm tief sein: auf dem Freisitz, vor den Fahrschachttüren (siehe Bild 1), (Aus DIN 18025 Teil 1 /12.92) . am Anfang und am Ende der Rampe (si ...
Seite 2, Abschnitt 4
Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 80 cm haben. . Hauseingangs-, Wohnungseingangs- und Fahrschachttüren müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm hab ...
Seite 2 f., Abschnitt 5
5.1 Stufenlose Erreichbarkeit. Der Hauseingang und eine Wohnebene müssen stufenlos erreichbar sein, es sei denn, nachweislich zwingende Gründe lassen dies nicht zu. Alle zur Wohnung gehörenden Räume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen der Wohnan ...
Seite 3, Abschnitt 6.1
Herd, Arbeitsplatte und Spüle müssen für die Belange des Nutzers in die ihm entsprechende Arbeitshöhe montiert werden können. . Zusätz ...
Seite 3, Abschnitt 6.2
Der Sanitärraum (Bad, WC) ist mit einem stufenlos begehbaren Duschplatz auszustatten. . Anmerkung: Das nachträgliche Aufstellen einer Badewanne im ...
Seite 3, Abschnitt 12
Bedienungsvorrichtungen (z.B. Schalter, häufig benutzte Steckdosen, Taster, Türdrücker, Öffner von Fenstertüren, Bedienungselemente automatischer Türen) sind in 85 cm Höhe anzubringen. Sie dürfen nicht versenkt un ...