Diese Norm legt im Zusammenhang mit DIN DIN EN 12464-1 die Anforderungen und Empfehlungen an die künstliche Beleuchtung im Gesundheitswesen fest. Sie ergänzt DIN EN 12464-1 mit Anforderungen und Empfehlungen für Patienten, Pflegebedürftige, Beschäftigte und Besucher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lichtbedürfnisse. Sofern in dieser Norm einzelne Bereiche im Gesundheitswesen nicht berücksichtigt sind, können vergleichbare Sehaufgaben bzw. Tätigkeiten und deren Anforderungen an die Beleuchtung herangezogen werden. Dies gilt auch für die Altenpflege und ähnliche Einrichtungen. Besondere Krankheitsbilder (z. B. Demenz und Parkinson) erfordern höhere und/oder andere Gütemerkmale der Beleuchtung. Für Räume der Veterinärmedizin können die hier festgelegten Anforderungen bei ähnlichen Sehaufgaben Anwendung finden. Diese Norm berücksichtigt nicht die Lichttherapie und verwandte Behandlungsverfahren. Diese Norm gilt nicht für die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Hinblick auf den betrieblichen Arbeitsschutz.
Diese Norm wurde vom Arbeitskreis FNL/AK 4.3 „Krankenhausbeleuchtung“ des Arbeitsausschusses FNL 4 „Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht“ im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) im DIN erstellt.
Inhaltsverzeichnis DIN 5035-3:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 5035-3 im Originaltext:
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Änderungen DIN 5035-3
Gegenüber DIN 5035-3:1988-09 und DIN 67505: 1986-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: . Norm vollständig überarbeitet ,
Norm an lichttechnische Festle ...
1 Anwendungsbereich DIN 5035-3
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Norm legt im Zusammenhang mit DIN EN 12464-1 die Anforderungen und Empfehlungen an die künstliche Beleuchtung im Gesundheitswesen fest. Sie ergänzt DIN EN 12464-1 mit Anforderungen und Empfehlungen für Patienten, Pflegebedürftige, Beschäftigte ...
3 Begriffe DIN 5035-3
Seite 5 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die in DIN EN 12665:2002-09 und DIN EN 12464-1:2003-03 angegebenen und die folgenden Begriffe, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für diese Norm und aus Gründen des einfachen Umgangs mit der Norm unter H ...
4 Allgemeines - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 7 f., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. Die unterschiedlichen Lichtbedürfnisse der Patienten und Beschäftigten sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Dynamik und Lichtfarbe der Kunstlichtbeleuchtung und Tageslichtbeleuchtung. Die B ...
5.1 Mehrzweckräume - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 8, Abschnitt 5.1
5.1.1 Flure und Treppen. In Verkehrszonen des Gesundheitswesens ergeben sich häufig auch Sehaufgaben mit höheren Beleuchtungsanforderungen als bei üblichen Verkehrswegen. Flure und Treppen müssen so beleuchtet werden, dass sich sowohl am Tage als auc ...
5.2 Personalräume (Dienstzimmer, Aufenthaltsräume) - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 8 f., Abschnitt 5.2
Arzt- und Schwesterndienstzimmer zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei Tag und bei Nacht im Schichtbetrieb von verschiedenen Nutzern für unterschiedliche Aufgaben mit ggf. unterschiedlichen Bedürfnissen und zudem mit unterschiedlicher Besiedlungsdi ...
5.3 Bettenzimmer, Wöchnerinnenzimmer - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 9 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeine Anforderungen . Die Beleuchtung der Bettenzimmer bzw. Wöchnerinnenzimmer sollte einerseits dem Wohlbefinden des Patienten dienen, andererseits muss sie Untersuchungen oder Behandlungen (z. B. Visite, Entbindung oder auch Bestrahlunge ...
5.4 Untersuchungs- und Behandlungsräume - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 11 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeine Festlegungen . Bei der Beleuchtung von Untersuchungs- und Behandlungsräumen werden im Allgemeinen der Untersuchungs- und Behandlungsbereich anders beleuchtet als die restlichen Raumzonen, wobei die Lichtfarbe der einzelnen Lichtquell ...
5.5 Operationsbereich (Operations- und Operationsnebenräume) - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 13 f., Abschnitt 5.5
5.5.1 Allgemeine Anforderungen . Die Beleuchtung der Operationsräume muss stets im Zusammenhang mit der Operationsfeld-Beleuchtung geplant und ausgeführt werden. Dies erfordert drei unterschiedliche Beleuchtungsniveaus, die Operationsfeldbeleuchtung, ...
5.6 Intensivstation (Räume der Intensivmedizin) - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 14, Abschnitt 5.6
Die Beleuchtung von Räumen der Intensivmedizin muss in erster Linie die Behandlung und ständige Überwachung schwerkranker Patienten ermöglichen. Dabei ist die Lage der Patienten und der medizinischen Geräten zu beachten. Die Allgemeinbeleuchtung des ...
5.7 Zahnärztliche Untersuchungs- und Behandlungsräume - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 14 f., Abschnitt 5.7
Die Allgemeinbeleuchtung zahnärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsräume ist auf die Gütemerkmale (optische Anforderungen) der eingesetzten Behandlungsleuchte nach DIN EN ISO 9680 abzustimmen. Der Wartungswert der Beleuchtungsstärke für die Beleuc ...
5.8 Zahntechnische Laboratorien - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 16, Abschnitt 5.8
Die in zahntechnischen Laboratorien auszuführenden Arbeiten stellen hohe Anforderungen an die Beleuchtung. Das zu verarbeitende Material glänzt und ist überwiegend farbig. Die künstliche Beleuchtung muss hierauf Rücksicht nehmen. Direktblendung und S ...
5.9 Laboratorien und Apotheken - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 16, Abschnitt 5.9
Die in Laboratorien und Apotheken auszuführenden Arbeiten stellen hohe Anforderungen an die Beleuchtung. Zur Auswertung von Laborproben muss die Li ...
5.10 Obduktionsräume und Leichenhallen - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 16, Abschnitt 5.10
In Bereichen mit Obduktions- und Seziertischen kann gerichtetes Licht sinnvoll sein. Dies kann z. B. durch ortsveränderliche Untersuchungsleuchten (nach DIN EN 6060 ...
5.11 Sonstige Räume des Gesundheitswesen - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 16 f., Abschnitt 5.11
Für Empfangsräume ist neben der besonderen Beleuchtung, die dem Erscheinungsbild der Einrichtung dient, zu beachten, dass in der Regel auch Arbeitsplätze in diesem Raum untergebracht sind, für die die Anforderungen nach DIN EN 12464-1 oder ...
6 Notbeleuchtung/Antipanikbeleuchtung - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 17, Abschnitt 6
Es sind DIN EN 50172 ( VDE 0108-100) und die behördlichen Vorschriften, z. B. Kra ...
Anhang A Anforderungen - Beleuchtung im Gesundheitswesen
Seite 18 ff., Abschnitt Anhang A
Tabelle A.1 - Beleuchtungstechnische Gütekriterien und Hinweise für Räume im Gesundheitswesen: Nr. | Ref. Nr.a | Art des Raumes, Aufgabe oder Tätigkeit | | UGRL | Ra | Bemerkungen | A.1 | Mehrzweckräume (siehe auch Abschnitt 5.1) | Alle Beleuchtung ...