Seite 5, Abschnitt 1
In diesem Teil von EN 1504 werden grundlegende Regeln für den Schutz und die Instandsetzung von unbewehrten oder bewehrten Betontragwerken (einschließlich z. B. Fahrbahnbelägen, Start- und Landebahnen, Deckenplatten und Tragwerken aus Spannbeton) bes ...
Seite 6 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1504-1, EN 1504-2, EN 1504-3, EN 1504-4, EN 1504-5, EN 1504-6, EN 1504-7, EN 1504-8, EN 1504-9, EN 1504-10 und die folgenden Begriffe. 3.1 Schaden unzulässiger Zustand, der bereits beim B ...
Seite 7 ff., Abschnitt 4
4.1 Allgemeines. In Abschnitt 4 werden die Arbeitsschritte, die zur Beurteilung des gegenwärtigen Zustandes eines Betontragwerks vor der Durchführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Allgemeine Hinweise sind in Anhang A (in ...
Seite 9 ff., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Abschnitt 5 definiert die Möglichkeiten und die Faktoren, die bei der Auswahl eines Konzeptes für den Schutz und die Instandsetzung eines Betontragwerks zu berücksichtigen sind. 5.2 Optionen. Um die künftigen Anforderungen an die Nut ...
Seite 11 ff., Abschnitt 6
6.1 Allgemeines. In Abschnitt 6 werden die Grundprinzipien festgelegt, die getrennt oder kombiniert für den Schutz oder die Instandsetzung von Betontragwerken anzuwenden sind. ANMERKUNG Verfahren, bei denen keines der Produkte oder Systeme nach EN 15 ...