Diese Norm legt die Anforderungen an Lagerfugenbewehrung für Mauerwerk für tragende sowie für nichttragende Zwecke fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 125 „Mauerwerk“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-06-01 AA „Mauerwerksbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 845-3:
Passend für mich mit DIN EN 845-3
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 845-3 im Originaltext:
Änderungen DIN EN 845-3
Gegenüber DIN EN 845-3:2013-08 wurden folgende Änderun ...
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1 Anwendungsbereich DIN EN 845-3
Seite 5, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Lagerfugenbewehrung für Mauerwerk für tragende (siehe Abschnitt 5.2.1) sowie für nichttragende (siehe Abschnitt 5.2.2) Zwecke fest. Für Produkte zur Verwendung in zweischaligem Mauerwerk wird in dieser ...
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4.1 Werkstoff - Lagerfugenbewehrung
Seite 8 ff., Abschnitt 4.1
Die Werkstoffe zur Herstellung von Lagerfugenbewehrungen und deren Schutzüberzüge sind aus Tabelle 1 auszuwählen. Innerhalb eines Produktes darf nichtrostender Stahl nicht in Kombination mit anderen Stahlsorten verwendet werden. Tabelle 1 — Werkstoff ...
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4.2.2 Geschweißte Stahldrahtgitter - Lagerfugenbewehrung
Seite 11, Abschnitt 4.2.2
Das hergestellte Bewehrungsbauteil muss aus Längsdrähten bestehen, an die Querdrähte (mattenartige ...
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4.2.3 Stahldrahtgeflecht - Lagerfugenbewehrung
Seite 11 f., Abschnitt 4.2.3
Das Geflecht ist herzustellen, indem Drähte in einem sich wied ...
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4.2.4 Streckmetallgitter - Lagerfugenbewehrung
Seite 12, Abschnitt 4.2.4
Das Gitter ist aus Bandstahl herzustellen, das nach einem Muster geschlitzt ist ...
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5.2 Anwendungen - Lagerfugenbewehrung
Seite 13, Abschnitt 5.2
5.2.1 Produkte für tragende Zwecke. Lagerfugenbewehrungen für tragende Zwecke sind geschweißte Stahldrahtgitter nach Abschnitt 4.2.2. Es ist anzugeben, dass das Produkt für tragende Zwecke vorgesehen ist. Der Mindest-Drahtnenndurchmesser der Längsdrä ...
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5.3 Maße - Lagerfugenbewehrung
Seite 13 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Die in Tabelle 3 aufgeführten Maße der Lagerfugenbewehrung sind anzugeben. Die Grenzabmaße müssen Tabelle 3 entsprechen. Bei Probenahme nach Abschnitt 8 und Messung nach 5.3.2 oder 5.3.3 dürfen die Werte der Probekörper der Lagerfu ...
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