Norm

DIN EN 845-3 | 2016-12

Festlegungen für Ergänzungsbauteile für Mauerwerk - Teil 3: Lagerfugenbewehrung aus Stahl

Diese Norm legt die Anforderungen an Lagerfugenbewehrung für Mauerwerk für tragende sowie für nichttragende Zwecke fest.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 125 „Mauerwerk“ (Sekretariat: BSI, Vereinigtes Königreich) ausgearbeitet. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 005-06-01 AA „Mauerwerksbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) verantwortlich.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 845-3:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe und Symbole
4 Werkstoffe und Produktarten
4.1 Werkstoffe
4.2 Produktarten
4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Geschweißte Stahldrahtgitter
4.2.3 Stahldrahtgeflecht
4.2.4 Streckmetallgitter
5 Anforderungen
5.1 Allgemeines
5.2 Produktanwendungen und –arten
5.3 Maße und Grenzabweichungen
5.4 Mechanische Festigkeit
5.5 Verbundfestigkeit und Verankerungslänge
5.6 Dauerhaftigkeit
5.7 Gefährliche Stoffe
6 Beschreibung und Bezeichnung
7 Kennzeichnung
8 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit — AVCP
Anhang A (informativ) Empfehlungen für Häufigkeiten der WPK
Anhang ZA (informativ) Abschnitte dieser Europäischen Norm, die die Bestimmungen der EU-Bauproduktenverordnung betreffen

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 845-3 im Originaltext:

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Änderungen DIN EN 845-3

Gegenüber DIN EN 845-3:2013-08 wurden folgende Änderun ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 845-3

Seite 5, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Lagerfugenbewehrung für Mauerwerk für tragende (siehe Abschnitt 5.2.1) sowie für nichttragende (siehe Abschnitt 5.2.2) Zwecke fest. Für Produkte zur Verwendung in zweischaligem Mauerwerk wird in dieser ...

4.1 Werkstoff - Lagerfugenbewehrung

Seite 8 ff., Abschnitt 4.1
Die Werkstoffe zur Herstellung von Lagerfugenbewehrungen und deren Schutzüberzüge sind aus Tabelle 1 auszuwählen. Innerhalb eines Produktes darf nichtrostender Stahl nicht in Kombination mit anderen Stahlsorten verwendet werden. Tabelle 1 — Werkstoff ...

4.2.2 Geschweißte Stahldrahtgitter - Lagerfugenbewehrung

Seite 11, Abschnitt 4.2.2
Das hergestellte Bewehrungsbauteil muss aus Längsdrähten bestehen, an die Querdrähte (mattenartige ...

4.2.3 Stahldrahtgeflecht - Lagerfugenbewehrung

Seite 11 f., Abschnitt 4.2.3
Das Geflecht ist herzustellen, indem Drähte in einem sich wied ...

4.2.4 Streckmetallgitter - Lagerfugenbewehrung

Seite 12, Abschnitt 4.2.4
Das Gitter ist aus Bandstahl herzustellen, das nach einem Muster geschlitzt ist ...

5.2 Anwendungen - Lagerfugenbewehrung

Seite 13, Abschnitt 5.2
5.2.1 Produkte für tragende Zwecke. Lagerfugenbewehrungen für tragende Zwecke sind geschweißte Stahldrahtgitter nach Abschnitt 4.2.2. Es ist anzugeben, dass das Produkt für tragende Zwecke vorgesehen ist. Der Mindest-Drahtnenndurchmesser der Längsdrä ...

5.3 Maße - Lagerfugenbewehrung

Seite 13 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Die in Tabelle 3 aufgeführten Maße der Lagerfugenbewehrung sind anzugeben. Die Grenzabmaße müssen Tabelle 3 entsprechen. Bei Probenahme nach Abschnitt 8 und Messung nach 5.3.2 oder 5.3.3 dürfen die Werte der Probekörper der Lagerfu ...

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Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 845-3

Armierung, Bewehrung, Drahtgitter, Lagerfugenbewehrung, Stahldraht
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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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