Gegenüber DIN EN 998-2:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Umsetzung der Terminologie nach der neuen Bauproduktenverordnung sofern relevant; neuer Abschnitt 5.4.2.2 zur Biegehaftzugfestigk ...
Seite 6, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für im Werk hergestellten Mauermörtel (für Lager-, Stoß- und Längsfugen, Fugenglattstrich, nachträgliches Verfugen) zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (z. B. Verblendmauerwer ...
Seite 7 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Mauermörtel Gemisch aus einem oder mehreren anorganischen Bindemitteln, Zuschlägen, Wasser und gegebenenfalls Zusatzstoffen und/oder Zusatzmitteln für Lager-, Stoß- und Längsfugen, ...
Seite 10, Abschnitt 5.2
5.2.1 Verarbeitbarkeitszeit. Die Verarbeitbarkeitszeit ist vom Hersteller anzugeben. Sofern die Probenahme aus einer Mauermörtellieferung in Übereinstimmung mit EN 1015-2 und die Prüfung nach EN 1015-9 erfolgen, darf die Verarbeitbarkeitszeit den dek ...
Seite 10 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Druckfestigkeit. Für Mörtel nach Eignungsprüfung ist die Druckfestigkeit des Mauermörtels vom Hersteller anzugeben. Alternativ oder als Ergänzung darf der Hersteller die Druckfestigkeitsklasse nach Tabelle 1 angeben, wobei die Druckfestigkeit m ...
Seite 13, Abschnitt 5.5
5.5.1 Allgemeines. Dünnbettmörtel müssen die in Abschnitt 5.2 und Abschnitt 5.4 beschriebenen Anforderungen erfüllen. Ferner gelten folgende zusätzliche Anforderungen. ANMERKUNG Wenn der Dünnbettmörtel für Fugendicken < 1 mm verwendet werden soll, kö ...