Norm

DIN 18008-3 | 2013-07

Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 3: Punktförmig gelagerte Verglasungen

Diese Norm regelt die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, und Klemmhalter, die ohne Bohrungen am Rand beziehungsweise an den Ecken der Verglasung angeordnet werden. Sie gilt nur für Verglasungskonstruktionen, bei denen alle Glasscheiben ausschließlich durch mechanische Halterungen formschlüssig gelagert sind. Sie gilt ausschließlich für ausfachende Verglasungen. Sie regelt die Verwendung von Tellerhaltern mit zylindrischen Glasbohrungen (keine konischen Bohrungen), die die gesamte Glasdicke umgreifen.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-25 AA "Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas (SpA zu CEN/TC 129/WG 8 und CEN/TC 250/WG 3)" im DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis DIN 18008-3:

Seite
1 Anwendungsbereich 4
2 Normative Verweisungen 4
3 Begriffe, Symbole und Einheiten 5
4 Bauprodukte 5
5 Anwendungsbedingungen und Konstruktion 5
6 Zusätzliche Regelungen für Horizontalverglasungen 7
7 Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen 9
8 Einwirkungen und Nachweise 10
Anhang A (informativ) Werkstoffe 11
Anhang B (informativ) Verifizierung im Bohrungsbereich von Finite-Elemente-Modellen 12
Anhang C (informativ) Vereinfachtes Verfahren für den Nachweis der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit von punktgestützten Verglasungen 14
Anhang D (normativ) Versuchstechnische Nachweise für Glashalter und Zwischenmaterialien („Prüfvorschrift Punkthalter“) 18

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN 18008-3 im Originaltext:

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1 Anwendungsbereich DIN 18008-3

Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, und Klemmhalter, die ohne Bohrungen am Rand bzw. an den Ecken der Verglasung a ...

4 Bauprodukte - Punktförmig gelagerte Verglasungen

Seite 5, Abschnitt 4
4.1 Es dürfen die Glaserzeugnisse nach DIN 18008-1 verwendet werden, sofern nicht für bestimmte Anwendungen im Folgenden Einschränkungen angegeben werden. 4.2 Die Glasdicken von zu Verbundsicherheitsglas (VSG) verbundenen Glasscheiben dürfen höchsten ...

5 Anwendungsbedingungen und Konstruktion - Punktförmig gelagerte Verglasungen

Seite 5 ff., Abschnitt 5
5.1 Eine Punktlagerung muss grundsätzlich in beiden Richtungen senkrecht zur Scheibenebene wirksam sein. Ausschließlich punktgelagerte Verglasungen sind durch mindestens drei Punkthalter zu lagern. Bei einer nur durch drei Punkthalter gelagerten Verg ...

6 Zusätzliche Regelungen für Horizontalverglasungen - Punktförmig gelagerte Verglasungen

Seite 7 ff., Abschnitt 6
6.1 Lagerung durch Tellerhalter. 6.1.1 Es dürfen nur Einfachverglasungen verwendet werden. Für Einfachverglasungen ist Verbundsicherheitsglas (VSG) aus teilvorgespanntem Glas (TVG) aus gleich dicken Glasscheiben (mindestens 2 x 6 mm) zu verwenden. Zu ...

7 Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen - Punktförmig gelagerte Verglasungen

Seite 9, Abschnitt 7
7.1 Für Vertikalverglasung dürfen folgende Glaserzeugnisse verwendet werden: VSG aus ESG, ESG-H oder TVG (jeweils gebohrt oder geklemmt). , Für Vertikalverglasungen, die durch Klemmhalter gelagert ...

8 Einwirkungen und Nachweise - Punktförmig gelagerte Verglasungen

Seite 10, Abschnitt 8
8.1 Es sind die Nachweise der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit nach DIN 18008-1 zu führen. 8.2 Die Durchbiegung der Glasscheiben ist zu begrenzen. Als Bemessungswert des Gebrauchstauglichkeitskriteriums ist 1/100 der maßgebenden Stützweite ...

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Andreas Witzleb über Baunormenlexikon
„Das Baunormenlexikon.de ist bei mir regelmäßig im Einsatz. Ich schlage darin nach, wenn ich Baumaßnahmen und Projekte vorbereite, um so die Randbedingungen zu klären. Besonders gut finde ich dabei, dass ich meine aktuellen Vorschriftenkenntnisse abgleichen kann, denn im Baunormenlexikon habe ich - sobald eine DIN-Norm überarbeitet wurde und neu erschienen ist - sofort den aktuellsten Stand. Über die Zusammenfassung „Änderungen im Detail“ sehe ich detailliert, was bei der Neuausgabe im Vergleich zur Vorherigen alles geändert wurde. Das ist sehr hilfreich.“ Andreas Witzleb Fachingenieur für Gebäudeerhaltung und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz Ingenieur-& Planungsbüro Witzleb, Bad Berka
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