Seite 4, Abschnitt 1
Diese Norm gilt für die Verwendung von punktförmig gelagerten Verglasungen. Dabei werden Punkthalter unterschieden in Tellerhalter, die durch Glasbohrungen geführt werden, und Klemmhalter, die ohne Bohrungen am Rand bzw. an den Ecken der Verglasung a ...
Seite 5, Abschnitt 4
4.1 Es dürfen die Glaserzeugnisse nach DIN 18008-1 verwendet werden, sofern nicht für bestimmte Anwendungen im Folgenden Einschränkungen angegeben werden. 4.2 Die Glasdicken von zu Verbundsicherheitsglas (VSG) verbundenen Glasscheiben dürfen höchsten ...
Seite 5 ff., Abschnitt 5
5.1 Eine Punktlagerung muss grundsätzlich in beiden Richtungen senkrecht zur Scheibenebene wirksam sein. Ausschließlich punktgelagerte Verglasungen sind durch mindestens drei Punkthalter zu lagern. Bei einer nur durch drei Punkthalter gelagerten Verg ...
Seite 7 ff., Abschnitt 6
6.1 Lagerung durch Tellerhalter. 6.1.1 Es dürfen nur Einfachverglasungen verwendet werden. Für Einfachverglasungen ist Verbundsicherheitsglas (VSG) aus teilvorgespanntem Glas (TVG) aus gleich dicken Glasscheiben (mindestens 2 x 6 mm) zu verwenden. Zu ...
Seite 9, Abschnitt 7
7.1 Für Vertikalverglasung dürfen folgende Glaserzeugnisse verwendet werden: VSG aus ESG, ESG-H oder TVG (jeweils gebohrt oder geklemmt). ,
Für Vertikalverglasungen, die durch Klemmhalter gelagert ...
Seite 10, Abschnitt 8
8.1 Es sind die Nachweise der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit nach DIN 18008-1 zu führen. 8.2 Die Durchbiegung der Glasscheiben ist zu begrenzen. Als Bemessungswert des Gebrauchstauglichkeitskriteriums ist 1/100 der maßgebenden Stützweite ...