Seite 1 f., Abschnitt 2
2.1 Allgemeines. Für Außenwandbekleidungen sind Scheiben aus thermisch vorgespanntem Einscheiben-Sicherheitsglas, im folgenden kurz ESG genannt, zu verwenden, das aus Glaserzeugnissen nach DIN 1249-1, DIN 1249-3 und DIN 1249-4 herzustellen ist. Besch ...
Seite 2 f., Abschnitt 3.3
3.3.1 Allgemeines. Bei allen Befestigungsarten. muss der Abstand zwischen Falzgrund und Scheibenrand mindestens 5 mm betragen; darf auch unter Last- und Temperatureinfluss kein Kontakt zwischen Glas und Metall, Glas und Glas oder Glas und Außenwand ...
Seite 3, Abschnitt 4
4.1 Zulässige Beanspruchung. Die zulässigen Beanspruchungen der ESG-Scheiben sind, bezogen auf die Mindestbiegefestigkeit nach Tabelle 1 und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung einer statistischen Auswertung der Ergebnisse von Bauteilprüfungen ...
Seite 3, Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Wird die Einhaltung der Anforderungen an die ESG-Scheiben nach Tabelle 1 nicht aufgrund einer Eigenüberwachung des Herstellers mittels einer Bescheinigung DIN 50049-2.2 (Werkszeugnis) nachgewiesen, so ist der Nachweis für die geforde ...