Diese Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an und Prüfverfahren für Wippen und Wippgeräte fest, die dauerhaft installiert und für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-6:
Passend für mich mit DIN EN 1176-6
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-6 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 1176-6
Gegenüber DIN EN 1176-6:2008-08 und DIN EN 1176-6 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Geräte vom Typ 2, Typ 3 und Typ 4 nicht als erzwungene Bewegungsgeräte eingestuft; bei W ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-6
Seite 4, Abschnitt 1
Dieses Dokument gilt für Wippgeräte, die nach der Definition in Abschnitt 3.1 als Spielplatzgeräte für Kinder benutzt werden. Sofern die Hauptspielfunktion nicht Wippen ist, dürfen die entsprechenden Anforderungen dieses Dokumentes ...
3 Begriffe DIN EN 1176-6
Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1176-1 :2017 und die folgenden Begriffe. 3.1 Wippgerät Wippe (im Folgenden Gerät genannt) Gerät, das durch den Nutzer in Bewegung gesetzt werden kann und das im Allgemeinen durch ein sta ...
4.2 Freie Fallhöhe - Wippgeräte
Seite 10, Abschnitt 4.2
Der Mittelpunkt der Sitz-/Stehgelegenheit muss bei ...
4.3 Neigung der Sitz-/Stehgelegenheit - Wippgeräte
Seite 10, Abschnitt 4.3
Bei der Prüfung nach normativem Anhang B mu ...
4.4 Quetsch- und Klemmstellen - Wippgeräte
Seite 10, Abschnitt 4.4
Bei der Prüfung nach normativem Anhang C müssen Öffnungen an allen erreichbaren Ver ...
4.5 Bewegungsbegrenzung - Wippgeräte
Seite 10, Abschnitt 4.5
Die Bewegung des Gerätes sollte gegen Ende der Bewegung dosiert werden, damit kein plötzlicher Halt oder eine plötzliche Umkehrung der Bewegung erfolgen kann, z. B. durch Dämpfung. ANMERKUNG 1 Die Wirkung der Dämp ...
4.6 Fußstützen - Wippgeräte
Seite 10, Abschnitt 4.6
Wo Fußstützen vorhanden sind, müssen diese fest angebracht sein und dürfen sich ohn ...
4.7 Handunterstützungen - Wippgeräte
Seite 10 f., Abschnitt 4.7
Diese müssen fest angebracht sein und dürfen sich ohne die Verwendung von Werkzeug nicht verdrehen. Bei Geräten, die für die Benutzung durch Kleinkinder zugänglich sind, sollten die Anforderungen an das Umfassen erfüllt sein, wobei ...
4.8 Seitenprofile - Wippgeräte
Seite 11, Abschnitt 4.8
Die Teile des Seitenprofils, die gegen vorbeilaufende Kinder oder gegen den Nutzer stoßen können, dürfen keine Überstände mit ...
4.9 Fangstellen - Wippgeräte
Seite 11, Abschnitt 4.9
Das Gerät muss so ausgelegt sein, dass eine Fangstelle zwischen dem Gerät und der Bodenfläche vermieden wird (siehe Tabelle 1). Dies kann erreicht werden durch: eine Bodenfreihe ...
4.10 Fallraum - Wippgeräte
Seite 11 f., Abschnitt 4.10
Bei Geräten der Typen 1, 2, 3 und 4 muss bei Messung vom Umfang des Gerätes in seinen äußersten Stellungen ein Fallraum von mindestens 1000 mm (siehe Bild 9) vorhanden sein. Sofern das Ger ...
4.11 Abdeckung der Verankerung - Wippgeräte
Seite 12 f., Abschnitt 4.11
Bei Wippgeräten für einen einzelnen Nutzer mit einer freien Fallhöhe von weniger als 600 mm müssen freiliegende Verankerungen weniger als den 1,3-fachen Wert der Breite des Sitzes betragen. Siehe Bild 10. Ma ...
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