Diese Norm gilt für Seilbahnen, mit denen sich Kinder an oder entlang eines Tragseils aufgrund der Einwirkung der Schwerkraft fortbewegen.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-4:
Passend für mich mit DIN EN 1176-4
Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-4 im Originaltext:
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Änderungen DIN EN 1176-4
Gegenüber DIN EN 1176-4:2008-10 und DIN EN 1176-4 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Finger-Prüfung für Laufkatze hinzugefügt; ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-4
Seite 4, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm gilt für Seilbahnen, mit denen sich Kinder entlang eines Tragseils aufgrund der ...
3 Begriffe DIN EN 1176-4
Seite 4 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 3.1 Seilbahn Spielplatzgerät, mit dem Kinder sich an einem Seil aufgrund der Einwirkung der Schwerkraft fortbewegen können. Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 1. 3.2 Seilbahn für häng ...
4.2 Gerüste und Befestigungspunkte für das Tragseil - Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.2
Gerüste und Befestigungspunkte für das Tragseil müssen so konstruiert sein, dass sie nach EN 1176-1 den vom Tragseil ...
4.3 Berechnung der Lasten für das Tragseil - Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.3
Das Tragseil muss so konstruiert sein, da ...
4.4 Anschläge - Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.4
Bei Prüfung nach Anhang A muss der Anschlag an der Endstation die Laufkatze allmählich zum Stillsta ...
4.5 Laufkatze - Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.5
Die Laufkatze muss gegen Herausspringen gesichert sein. Die Seiten sind geschlossen, um den Nutzer vor jeglichem seitlichem Zugang zu beweglichen Teilen zu schützen. Öffnungen für das Tragseil dü ...
4.6 Abhängungskonstruktion - Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.6
Bei Seilbahnen für sitzende Benutzung dürfen keine starren Abhängungen verwendet werden. Wird eine flexible Abhängung ver ...
4.7 Parallel angeordnete Seilbahnen
Seite 7, Abschnitt 4.7
Bei parallel angeordneten Seilbahnen ...
4.8 Griffe - Seilbahnen
Seite 8, Abschnitt 4.8
Bei Seilbahnen für hängende Benutzung muss der Griff so konstruiert sein, dass der Nutzer ihn jederzeit loslassen kann. Wenn der Griff eine geschlossene Schlaufe bildet, darf er nicht aus flexiblem Werkstoff hergestellt sein, der sich um den Arm oder ...
4.9 Sitze - Seilbahnen
Seite 8, Abschnitt 4.9
Die Sitze müssen so konstruiert sein, dass der Nutzer die Seilbahn jederzeit und schnell verlassen kann. Sitze, die Sch ...
4.10 Geschwindigkeit - Seilbahnen
Seite 8, Abschnitt 4.10
Bei Prüfung nach Anhang B darf die ...
4.11 Freie Fallhöhe - Seilbahnen
Seite 8 f., Abschnitt 4.11
Die freie Fallhöhe ist bei allen Seilbahnarten im unbelasteten Zustand, und mit dem Sitz oder Griff senkrecht unter dem Tragseil hängend, zu messen. In der Sitzposition darf die freie Fallhöhe, H2, 2000 mm nicht überschreiten. In der Hängeposition mu ...
4.12 Bodenfreiheit - Seilbahnen
Seite 9 f., Abschnitt 4.12
Die Bodenfreiheit ist der Abstand zwischen der Unterseite des Sitzes oder dem niedrigsten Punkt am Griff und dem darunter liegenden BodenN1) (siehe Tabelle 1). Tabelle 1 — Bodenfreiheit: Art | Bodenfreiheit | Bei Seilbahnen für sitzende Benutzung ( ...
4.13 Seilabstand - Seilbahnen
Seite 10, Abschnitt 4.13
Der Abstand vom Tragseil zum Sitz, C1, muss bei Messung wie in Bild 2 dargestellt mindestens 2100 mm betragen, ausgenommen, dass er auf mindestens 1 ...
4.14 Fallraum und Aufprallfläche - Seilbahnen
Seite 10 ff., Abschnitt 4.14
Der Fallraum und die Aufprallfläche müssen frei von Gegenständen sein, die zu Verletzungen führen könnten und müssen der Darstellung in Bild 4 und Bild 5 entsprechen. Zusätzlich zu den Anforderungen nach EN 1176-1 müssen der Fallraum und die Aufprall ...
Verwandte Normen zu DIN EN 1176-4 sind