Norm

DIN EN 1176-5 | 2019-12

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells

Diese Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen für Karussells fest, die zur dauerhaften Installation zur Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Wenn die Hauptspielfunktion nicht die Drehbewegung ist, können die maßgebenden Anforderungen in diesem Teil der EN 1176 wie jeweils angemessen angewendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für motorgetriebene Karussells, Karussells auf Rummelplätzen oder Lauftrommeln.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-5:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Sicherheitstechnische Anforderungen
4.1 Allgemeines
4.2 Freie Fallhöhe, Höhe von Benutzerstellen und Aufprallflächen
4.3 Freiraum/Fallraum
4.4 Fangstellen
4.5 Benutzerstellen
4.6 Tragfähigkeit und Standsicherheit
5 Typspezifische Anforderungen
5.1 Drehkreuze (Typ A)
5.2 Karussell mit mitdrehendem Boden (Typ B)
5.3 Karussell mit hängend montierten Benutzerstellen (Typ C)
5.4 Bahngeführtes Karussell (Typ D)
5.5 Geneigte Drehscheibe (Typ E)
5.6 Schüsselförmiges Karussell (Typ F)
5.7 Freistehendes Karussell mit einem Durchmesser von weniger als 500 mm
6 Prüfberichte
7 Kennzeichnung
Anhang A (normativ) Verfahren zur Bestimmung der Festigkeit der Verbindungsteile von Tragwerksteilen mit der Drehachse
Anhang B (informativ) A-Abweichungen

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-5 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
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Änderungen DIN EN 1176-5

Gegenüber DIN EN 1176-5:2008-08und DIN EN 1176-5 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: das Dokument deckt Geräte aller Größen ab, deren Hauptfunktion eine Drehbewegung ist; zur Verbesserung der Lesbarkeit werden ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-5

Seite 5, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen für Karussells fest, die zur dauerhaften Installation zur Benutzung durch Kin ...

3 Begriffe DIN EN 1176-5

Seite 5 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1176-1 und die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Electropedia: verfügbar unte ...

4.2 Freie Fallhöhe - Karussells

Seite 9, Abschnitt 4.2
Für jeden Karusselltyp dürfen die größtmöglichen Höhen von Benutzerstellen nicht die in Tabelle 1 angegebenen Abmessungen überschreiten. Aufprallflächen um Karussells herum müssen ein angemessenes Maß an Stoßdämpfung ...

4.3 Freiraum/Fallraum - Karussells

Seite 9 f., Abschnitt 4.3
Karusselltypen, für die Anforderungen an Freiräume bestehen, sind in Tabelle 1 festgelegt. Die horizontale Ausdehnung des Freiraums (siehe Tabelle 1) muss der Ausdehnung der Aufprallfläche entsprechen. Die Höhe des Freiraums muss de ...

4.4 Fangstellen - Karussells

Seite 10 f., Abschnitt 4.4
Aufgrund von Zentrifugalkräften gelten lediglich mit Ausnahme der Bodenfreiheit für alle Öffnungen in der Drehkonstruktion des Karussells (unabhängig von der Höhe der Öffnung) Anforderungen an Fangstellen. Es gelten die nachfolgenden Anf ...

4.5 Benutzerstellen - Karussells

Seite 11, Abschnitt 4.5
Wenn Benutzerstellen so ausgelegt sind, dass sie einen Handgriff umfassen, müssen sie EN 1176-1:2017, Abschnitt 4.2.4.6, entsprechen. Bei Prüfung nach EN 1176-6:2017, Anhang E, darf an den Vorde ...

4.6 Tragfähigkeit und Standsicherheit - Karussells

Seite 11, Abschnitt 4.6
Die Anzahl von Benutzern auf einem Karussell muss die höchste Anzahl an festgelegten Benutzerstellen oder die nach EN 1176-1:2017, An ...

5.1 Drehkreuze (Typ A) - Karussells

Seite 11, Abschnitt 5.1
Der Karusselldurchmesser d darf höchstens 2000 mm betragen. Die Bodenfreiheit H2 muss mindestens 400 mm betragen. Mindestens drei Benutzerstellen müssen gleichmäßig am Umfang verteilt sein. Mit Sitzen ausgestattete Benutzerstellen müssen ...

5.2 Karussell mit mitdrehendem Boden (Typ B) - Karussells

Seite 12 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Allgemeines. ANMERKUNG Bei diesem Karusselltyp besteht die Gefahr von Fangstellen unter dem Karussellboden. Eine zusätzliche Gefahr besteht darin, dass die Konstruktion des Karussells Teile wie Schrauben und Aufbauten aufwei ...

5.3 Karussell mit hängend montierten Benutzerstellen (Typ C) - Karussells

Seite 14, Abschnitt 5.3
5.3.1 Allgemeines. Aufhängungen von Benutzerstellen, die sich bis unter 1800 mm erstrecken, müssen flexibel sein. Starre Benutzerstellen müssen in Bezug auf die Markierung der Oberkante der Spielebene die gleiche Höhe haben. Wenn die Handunters ...

5.4 Bahngeführtes Karussell (Typ D) - Karussells

Seite 14 f., Abschnitt 5.4
5.4.1 Antriebe. Kurbel- oder Pedalantriebe müssen so ausgeführt sein, dass sie mit den Händen oder Füßen des Benutzers gedreht werden. Kurbel- oder Pedalantriebe müssen mit Freilaufeinrichtungen ausgestattet sein. Wird die Antriebskra ...

5.5 Geneigte Drehscheibe (Typ E) - Karussells

Seite 15, Abschnitt 5.5
Die Oberseite einer Drehscheibe muss eine durchgehende Oberfläche haben und frei von Hindernissen sein. Die Unterseite des Karussellbodens ...

5.6 Schüsselförmiges Karussell (Typ F) - Karussells

Seite 15 f., Abschnitt 5.6
ANMERKUNG Die Hauptfunktion von Typ F ist das Zurückhalten der Benutzer, was zur Verringerung des Risikos beiträgt, dass die Benutzer das Gerät unabsichtlich verlassen, wenn sie den während der Bewegung des Gerätes entste ...

5.7 Freistehendes Karussell mit einem Durchmesser von weniger als 500 mm - Karussells

Seite 16, Abschnitt 5.7
Karussells mit einem Durchmesser von weniger als 500 mm werden als Geräte ohne erzwungene Bewegung angesehen. Wenn eine Mittelstange vorhanden ist, muss die Höhe der Stange bei Messung von der Standfläche des Karussells mindestens 775 ...

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Karussell, Spielgerät, Spielplatz, Spielplatzgerät
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Christoph Geisenheyner über Baunormenlexikon
"Als Architekt nutze ich das Baunormenlexikon schon seit vielen Jahren, sowohl in der Entwurfsplanung, vor allem aber in der Ausführungsplanung und Ausschreibung. Das gilt analog für unsere Tragwerksplanung. Für mich ist es ein unerlässliches und zuverlässiges Planungswerkzeug geworden. Überzeugend finde ich nach wie vor die unschlagbare Aktualität der DIN-Normen-Zitate und die Schnelligkeit, mit der ich dank der präzisen Suche benötigte Normenausschnitte finde. Als Onlinedienst kann ich Baunormenlexikon flexibel an jedem Arbeitsort nutzen. Es erschließt sich intuitiv, kommt auf den Punkt und verzichtet auf Schnickschnack." Christoph Geisenheyner Architekt, Weimar www.brameygroup.de
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