Norm

DIN EN 1176-3 | 2017-12

Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen

Diese Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Rutschen fest, die dauerhaft installiert für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA „Spielplatzgeräte“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1176-3:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Sicherheitstechnische Anforderungen
4.1 Allgemeines
4.2 Zugang
4.3 Einsitzteil
4.4 Rutschteil
4.5 Auslaufteil
4.6 Rutschfläche
4.7 Freiraum
4.8 Aufprallfläche
4.9 Tunnelrutschen und kombinierte Tunnelrutschen
5 Prüfberichte
6 Kennzeichnung
Anhang A (informativ) A-Abweichungen
Anhang B (informativ) Hintergrundinformationen und Begründung hinsichtlich begrenzender gerader Rutschteile

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1176-3 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

Änderungen DIN EN 1176-3

Gegenüber DIN EN 1176-3:2008-08 und DIN EN 1176-3 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Definition einer Wellenrutsche gestrichen; Bild für die Darstellung der Position von Teilen einer Rutsche (siehe Bild 2) überarbeitet; ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 1176-3

Seite 5, Abschnitt 1
Diese Europäische Norm legt zusätzliche sicherheitstechnische Anforderungen an Rutschen fest, die dauerhaft installiert für die Benutzung durch Kinder vorgesehen sind. Das Ziel ist, dem Nutzer Schutz gegen mögliche Gefährdungen bei der Nutzu ...

3 Begriffe DIN EN 1176-3

Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN 1176-1 und die folgenden Begriffe. 3.1 Rutsche Konstruktion mit geneigter(n) Fläche(n), die den Nutzer umschließtN2) und in der der Nutzer bahngeführt rutscht. Anmerkung 1 zum Begriff: Ge ...

4.2 Rutschenaufgang - Rutschen

Seite 7 f., Abschnitt 4.2
Der Zugang zum Einsitzteil muss über eine Zugangsleiter, eine Treppe, ein Kletterelement oder ein Klettergerät erfolgen. Bei Hangrutschen darf der Zugang zum Einsitzteil unmittelbar vom Hang aus erfolgen. Bei freistehenden Rutschen darf die vertikale ...

4.3 Einsitzteil - Rutschen

Seite 9 f., Abschnitt 4.3
ANMERKUNG Das Einsitzteil und das Auslaufteil sind in Bild 2 dargestellt. 4.3.1 Länge und Winkel. Jede Rutsche muss ein Einsitzteil mit einer Länge von mindestens 350 mm haben. Die zulässige Abweichung der Abwärtsneigung des Einsitzteils in Richtung ...

4.4 Rutschteil - Rutschen

Seite 10 ff., Abschnitt 4.4
4.4.1 Länge und Winkel. Die Länge des ersten geraden Rutschteils darf 7000 mm nicht überschreiten. Die Länge des zweiten Rutschteils und nachfolgender gerader Rutschteile nach einer Biegung darf 5000 mm nicht überschreiten. ANMERKUNG 1 Hintergrundinf ...

4.5 Auslaufteil - Rutschen

Seite 14 f., Abschnitt 4.5
Bei allen Rutschen muss ein Auslaufteil vorgesehen sein, entweder vom Typ 1, bei dem das Auslaufteil kurz mit einer langen Aufprallfläche ist, oder vom Typ 2, bei dem das Auslaufteil lang mit einer kurzen Aufprallfläche ist. Das Auslaufteil darf eine ...

4.6 Rutschenoberfläche - Rutschen

Seite 15, Abschnitt 4.6
Rutschen und zugängliche umgebende Bauteile müssen so konstruiert sein, dass sich keine Teile der Kleidung verfangen können (siehe EN 1176-1 :2017, D.3). Über die ganze Länge der Rutsche und des Seitenschutzes sollte die Oberfläche so ausgeführt sein ...

4.7 Freiraum - Rutschen

Seite 15 f., Abschnitt 4.7
Der Freiraum beginnt am Ende des Einsitzteils und reicht bis zum Ende des Auslaufteils (siehe Bild 8). Bestimmte Elemente an Rutschen, z. B. Geländer oder Querstange, Hauben oder Ähnliches, dürfen im Freiraum vorhanden sein, da sie zusätz ...

4.8 Aufprallfläche - Rutschen

Seite 16 f., Abschnitt 4.8
Im Unterschied zu den Anforderungen in EN 1176-1 muss die Aufprallfläche bis zu einem Abstand von mindestens 1000 mm von der Außenkante des Auslaufteils der Rutsche vorgesehen sein. Ecken können mit einem Radius von höchstens 1000 mm abgerundet werde ...

4.9 Tunnelrutschen und kombinierte Tunnelrutschen

Seite 17 f., Abschnitt 4.9
4.9.1 Lichte Maße. Die geschlossenen Teile von Tunnelrutschen müssen eine lichte Höhe von mindestens 750 mm, gemessen im rechten Wink ...

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Stichworte in Zusammenhang mit DIN EN 1176-3

Kinderspielplatz, Spielgerät, Spielplatz, Spielplatzgerät, Spielrutsche
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Professor Dr.-Ing. Dieter Glaner über Baunormenlexikon
„Ich nutze das Baunormenlexikon seit vielen Jahren in der Ausbildung von Architekten und Bauingenieuren im Bereich der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen. Neben dem Baupreislexikon ist es für mich ein unverzichtbarer Bestandteil in der Lehre geworden. Der absolute Vorteil für die Ausbildung ist die ständige parallele Verfügbarkeit für viele Nutzer, egal von welchem Standort aus, sowie die Aktualität und die logischen Verknüpfungen direkt aus dem STLB Bau." Prof. Dieter Glaner Fakultät für Ingenieurwissenschaften / Bereich Bauingenieurwesen
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