Norm

DIN EN 1536 | 2015-10

Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Bohrpfähle

Diese Norm enthält allgemeine Grundlagen für die Herstellung von Bohrpfählen, die durch Bodenaushub hergestellt werden und die ein tragendes Bauglied darstellen, um Einwirkungen zu übertragen und/oder Verformungen zu begrenzen. Sie gilt für Bohrpfähle mit kreisförmigem Querschnitt und für Bohrpfähle, die als Schlitzwandelemente ausgebildet sind, unter der Voraussetzung, dass der Querschnitt in einem Arbeitsgang betoniert wird.
Für diese Norm ist das Gremium NA 005-05-07 AA "Baugrund; Pfähle (SpA zu Teilen von CEN/TC 288 sowie CEN/TC 341/WG 4 und WG 7)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) zuständig.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 1536:

Änderungen
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Notwendige Informationen für die Ausführung
5 Baugrunduntersuchungen
6 Baustoffe und Bauprodukte
6.1 Ausgangsstoffe
6.2 Stützflüssigkeiten
6.3 Beton
6.4 Verpressmörtel
6.5 Bewehrung
6.6 Weitere Einbauteile
7 Hinweise zu Entwurf und Bemessung
8 Ausführung
8.1 Herstellungstoleranzen
8.2 Aushub
8.2.1 Allgemeines
8.2.2 Bohrverfahren und Bohrwerkzeuge
8.2.3 Verrohrtes Bohren
8.2.4 Aushub unter Stützflüssigkeit
8.2.5 Bohren mit durchgehender Bohrschnecke
8.2.6 Ungestütztes Bohren
8.2.7 Querschnittsaufweitungen
8.3 Bewehrung
8.4 Betonieren und Kappen
8.4.1 Allgemeines
8.4.2 Betonieren im Trockenen
8.4.3 Betonieren unter Wasser oder Suspension
8.4.4 Ziehen der Verrohrung
8.4.5 Bleibende Verrohrung oder Hülsen
8.4.6 Betonieren bei Pfahlherstellung mit durchgehender Bohrschnecke
8.4.7 Prepacked-Pfähle
8.4.8 Verlust der Eintauchtiefe des Kontraktorrohres oder der Verrohrung
8.4.9 Betonfertigteile und Stahlrohre oder Profile
8.4.10 Äußeres Verpressen von Bohrpfählen
8.4.11 Kappen
8.5 Bohrpfahlwände
9 Aufsicht, Prüfung und Überwachung
10 Aufzeichnungen
11 Besondere Anforderungen
Anhang A (informativ) Glossar
Anhang B (informativ) Beispiele für die Einzelheiten und die Häufigkeit der Überwachung und Prüfung
Anhang C (informativ) Mustervordrucke
Anhang D (informativ) Verbindlichkeit der Festlegungen

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 1536 im Originaltext:

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Änderungen DIN EN 1536

Gegenüber DIN EN 1536:2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen ...

1 Anwendungsbereich DIN EN 1536

Seite 5 ff., Abschnitt 1
1.1 Diese Europäische Norm stellt die allgemeinen Grundlagen für die Ausführung von Bohrpfählen (siehe 3.2) auf. ANMERKUNG 1 Diese Norm gilt für Pfähle oder Barette, die durch Bodenaushub hergestellt werden, und die tragende Bauteile darstellen, um E ...

3 Begriffe DIN EN 1536

Seite 12 ff., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ANMERKUNG 1 Die folgenden Begriffe gelten für die Ausführung von Bohrpfählen nach dieser Europäischen Norm. Ergänzende Erläuterungen von Begriffen zur Ausführung von Bohrpfählen sind i ...

5 Baugrunduntersuchung - Bohrpfähle

Seite 19 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. 5.1.1 Die Baugrunduntersuchungen müssen die in EN 1997 (alle Teile) festgelegten Anforderungen erfüllen. ANMERKUNG 1 Die Tiefe und der Umfang der Baugrunduntersuchungen sollten ausreichend sein, um alle Baugrundformationen und Schich ...

6.1 Ausgangsstoffe - Bohrpfähle

Seite 21 f., Abschnitt 6.1
6.1.1 Allgemeines. 6.1.1.1 Die Baustoffe müssen den Anforderungen der betreffenden Europäischen Normen, den am Ort der Verwendung geltenden Bestimmungen und den Vorgaben der Projektspezifikation entsprechen. 6.1.1.2 Die Bezugsquellen der Baustoffe si ...

6.2 Stützflüssigkeiten - Bohrpfähle

Seite 22 ff., Abschnitt 6.2
6.2.1 Bentonitsuspensionen. 6.2.1.1 Bentonitsuspensionen sind entweder mit natürlichem oder mit aktiviertem Natriumbentonit herzustellen. 6.2.1.2 In bestimmten Fällen, z. B. wenn die Dichte der Suspension erhöht werden muss, dürfen geeignete inerte S ...

6.3 Beton - Bohrpfähle

Seite 24 f., Abschnitt 6.3
6.3.1 Allgemeines. 6.3.1.1 Beton muss EN 206 :2013 entsprechen. 6.3.1.2 Ortbeton muss so zusammengesetzt sein, dass er sich beim Einbringen nur minimal entmischt, leicht um die Bewehrung fließt und, nach dem Erstarren, ein dichtes Material geringer W ...

6.4 Verpressmörtel - Bohrpfähle

Seite 26, Abschnitt 6.4
6.4.1 Sofern keine entsprechenden Europäischen Normen vorliegen, sind Zement-Bentonit-Mörtel oder andere Verpressmörtel in Übereinstimmung mit den entsprechenden nationalen Normen und/oder den am Ort der Verwendung geltenden Bestimmungen herzustelle ...

6.5 Bewehrung - Bohrpfähle

Seite 26, Abschnitt 6.5
6.5.1 Die in Bohrpfählen verwendete Bewehrung muss den maßgebenden Europäischen Normen, dieser Norm und den bautechnischen Unterlagen entsprechen. 6.5.2 Die in Bohrpfählen verwendeten Bewehrungskörbe müssen EN 10080 entsprechen. 6.5.3 Die in Bohrp ...

8.2.1 Ausführung; Aushub, allgemeines - Bohrpfähle

Seite 34 f., Abschnitt 8.2.1
8.2.1.1 Bei der Herstellung von Bohrpfählen ist dafür zu sorgen, dass Wasser und/oder Boden nicht unkontrolliert in das Bohrloch eindringt. ANMERKUNG 1: Ein Eindringen von Wasser und/oder Boden könnte z. B. folgendes verursachen: eine Störung oder A ...

8.3 Ausführung; Bewehrung - Bohrpfähle

Seite 40 ff., Abschnitt 8.3
8.3.1 Allgemeines. 8.3.1.1 Bewehrungsstahl muss vor Verschmutzung geschützt gelagert werden und beim Einbau und Betonieren sauber und, frei von losem Rost und loser Walzhaut, sein. 8.3.1.2 Bewehrungskörbe sind so aufzuhängen oder aufzu ...

8.4.1 Ausführung; Betonieren und Kappen, allgemeines - Bohrpfähle

Seite 42 f., Abschnitt 8.4.1
8.4.1.1 Der verwendete Beton muss den Anforderungen von EN 206 :2013 entsprechen. 8.4.1.2 Die Pause zwischen der Fertigstellung des Bohrloches und dem Beginn des Betonierens ist so kurz wie möglich zu halten. 8.4.1.3 Vor dem Betonieren ist die Sau ...

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Bohrpfahl, Spezialtiefbau, Stützflüssigkeit, Suspension, Zement-Bentonit-Suspension
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