Seite 2 f., Abschnitt 5.2
5.2.1 Die Feuerschutzabschlüsse müssen die folgenden Anforderungen erfüllen und dürfen auch unter Berücksichtigung der nach Abschnitt 5.4 in das Prüfzeugnis aufzunehmenden Angaben keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Es werden folgende Feuerwiderst ...
Seite 5, Abschnitt 6.2
6.2.1 Die Abschlüsse müssen während einer Prüfzeit von 90 Minuten folgende Anforderungen erfüllen: 6.2.2 Bei den Heißgasversuchen nach Abschnitt 6.3.1 sind die an Feuerschutzabschlüsse gestellten Forderungen nach Abschnitt 5.2.4, 5.2.5 - außer Punkt ...
Seite 8, Abschnitt 7.2
7.2.1 Die Verglasungen der Feuerwiderstandsklassen G müssen die folgenden Anforderungen erfüllen und dürfen auch unter Berücksichtigung der nach Abschnitt 7.4 in das Prüfzeugnis aufzunehmenden Angaben keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Be ...