Diese Norm legt die Grundlagen und Anforderungen für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken fest, beschreibt die bauartübergreifenden Grundlagen der Tragwerksplanung und gibt Hinweise zu Fragen der Tragwerkssicherheit.
Inhaltsverzeichnis DIN 1055-100:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN 1055-100 im Originaltext:
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3.1.1 Allgemeine Begriffe - Tragwerksplanung
Seite 4 ff., Abschnitt 3.1.1
3.1.1.1 Bauwerk bauliche Anlage, d. h. Ergebnis von Bauarbeiten, das aus tragenden und nichttragenden Bauteilen besteht und fest mit dem Baugrund verbunden ist (Bauwerke des Hoch- und Ingenieurbaus, z. B. Wohnhaus, Brücke, Turm). 3.1.1.2 Gebäude selb ...
3.1.2 Begriffe für Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 6 ff., Abschnitt 3.1.2
3.1.2.1 Einwirkung auf das Tragwerk einwirkende Kraft- oder Verformungsgrößen. 3.1.2.2 direkte Einwirkung auf das Tragwerk einwirkende Last (Kraft). 3.1.2.3 indirekte Einwirkung aufgezwungene oder behinderte Verformung oder Bewegung, die z. B. von Te ...
3.1.3 Begriffe für Widerstände - Tragwerksplanung
Seite 9 f., Abschnitt 3.1.3
3.1.3.1 Festigkeit mechanische Baustoffeigenschaft. 3.1.3.2 Tragwiderstand durch die verwendeten Baustoffe einschließlich ihrer räumlichen Anordnung und den Verbindungen festgelegte mechanische Eigenschaft des Tragwerks, des Bauteils oder des Bauteil ...
3.1.4 Begriffe zum Sicherheitskonzept - Tragwerksplanung
Seite 10 f., Abschnitt 3.1.4
3.1.4.1 Zuverlässigkeit Wahrscheinlichkeit der Sicherstellung von Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit während der vorgesehenen Lebensdauer (qualitativ); Wahrscheinlichkeit, mit der ein definierter Grenzzustand für einen vorgegebe ...
3.2 Symbole - Tragwerksplanung
Seite 11 ff., Abschnitt 3.2
...
4 Anforderungen - Tragwerksplanung
Seite 14 f., Abschnitt 4
4.1 Grundlegende Anforderungen. (1) Ein Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass die während der Errichtung und Nutzung möglichen Einwirkungen mit angemessener Zuverlässigkeit keines der nachstehenden Ereignisse zur Folge haben: Einst ...
5 Modelle für Einwirkungen und Umwelteinflüsse - Tragwerksplanung
Seite 15 f., Abschnitt 5
5.1 Allgemeines. Modelle für Einwirkungen sind als Lastbilder aus Einwirkungsnormen, bauartspezifischen Bemessungsnormen oder gleichwertigen Unterlagen zu entnehmen. 5.2 Modelle für ständige Einwirkungen. (1) Die Einwirkung ist durch ein Modell mit A ...
6.1 Charakteristische Werte von Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 16 f., Abschnitt 6.1
(1) Die charakteristischen Werte der Einwirkungen sind den entsprechenden Normen der Reihe DIN 1055 oder anderen einschlägigen Normen, die Angaben zu Einwirkungen enthalten, zu entnehmen oder in begründeten Fällen in Abstimmung mit dem Bauherrn festz ...
6.2 Repräsentative Werte für veränderliche Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 17, Abschnitt 6.2
(1) Der wichtigste repräsentative Wert einer veränderlichen Einwirkung ist der charakteristische Wert Fk (siehe 6.1). (2) Die anderen repräsentativen Werte für veränderliche Einwirkungen Frep werden in 3.2 definiert, und zwar: der Kombinationswert ...
6.3 Charakteristische und andere repräsentative Werte unabhängiger Auswirkungen - Tragwerksplanung
Seite 17, Abschnitt 6.3
(1) Der charakteristische Wert einer unabhängigen Auswirkung EFk wird aus den charakteristischen Werten der unabhängigen Einwirkung Fk nach 6.1 am Tragwerk bestimmt. (2) Die charakteristischen Werte unabhängiger Auswirkungen sollt ...
6.4 Charakteristische Werte für Baustoffeigenschaften - Tragwerksplanung
Seite 17 f., Abschnitt 6.4
(1) Eigenschaften von Baustoffen, Bauprodukten oder Baugrund werden durch charakteristische Werte gekennzeichnet. Ein charakteristischer Wert entspricht demjenigen Wert einer Eigenschaft, der in einer hypothetisch unbegrenzten Versuchsreihe mit einer ...
6.5 Charakteristische Werte geometrischer Größen - Tragwerksplanung
Seite 18, Abschnitt 6.5
(1) Geometrische Größen werden durch charakteristische Werte oder im Fall von Imperfektionen unmittelbar durch ihren Bemessungswert dargestellt. (2) Die charakteristischen Werte entsprechen ...
7 Nachweis nach dem Verfahren der Teilsicherheitsbeiwerte - Tragwerksplanung
Seite 18 f., Abschnitt 7
7.1 Allgemeines. (1) Um die grundlegenden Anforderungen an ein Tragwerk nach 4.1 zu erfüllen, muss es für die maßgebenden Bemessungssituationen in den Grenzzuständen bemessen werden. Die Struktur des Bemessungskonzeptes ist Tabelle 1 zu entnehmen und ...
8.1 Bemessungswerte für Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 20, Abschnitt 8.1
(1) Der Bemessungswert Fd einer Einwirkung wird allgemein wie folgt dargestellt: (2) Wenn zwischen günstigen und ungünstigen Auswirkungen einer ständigen Einwirkung unterschieden werden muss, sind zwei unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte γF ...
8.2 Bemessungswerte unabhängiger Auswirkungen - Tragwerksplanung
Seite 20, Abschnitt 8.2
(1) Bemessungswerte unabhängiger Auswirkungen EFd können bei der linear-elasti ...
8.3 Bemessungswerte für Baustoffeigenschaften - Tragwerksplanung
Seite 20 f., Abschnitt 8.3
(1) Der Bemessungswert Xd einer Baustoff- oder Produkteigenschaft wird allgemein wie fol ...
8.4 Bemessungswerte geometrischer Größen - Tragwerksplanung
Seite 21, Abschnitt 8.4
(1) Bemessungswerte für geometrische Größen werden im Allgemeinen durch den Nennwert wiedergegeben: In den bauartspezifischen Bemessungsnormen können weitere Angaben dazu enthalten sein. (2) Wenn Abweichungen in den geometrisc ...
8.5 Bemessungswerte von Beanspruchungen - Tragwerksplanung
Seite 21, Abschnitt 8.5
(1) Als Beanspruchungen E werden z. B. Schnittkräfte, Schnittmomente, Spannungen, Dehnungen oder Verschiebungen betrachtet. Für eine bestimmte Lastfallkombination wird der Bemessungswert einer Beanspruchung Ed aus den Bemessungswerten der Einwirkun ...
8.6 Bemessungswert des Tragwiderstandes - Tragwerksplanung
Seite 22, Abschnitt 8.6
(1) Der Bemessungswert des Tragwiderstandes Rd wird in den bauartspezifischen Bemessungsno ...
9.1 GZT; Beschreibung - Tragwerksplanung
Seite 22, Abschnitt 9.1
(1) Grenzzustände der Tragfähigkeit sind Zustände, deren Überschreiten rechnerisch zu Einsturz oder ähnlichen Arten des Tragwerkversagens führt. (2) Die Anforderungen an die Grenzzustände der Tragfähigkeit betreffen: die Sicherheit von Personen, di ...
9.2 GZT; Nachweise der Lagesicherheit und des Versagens des Tragwerks - Tragwerksplanung
Seite 22 f., Abschnitt 9.2
(1) Für den Nachweis der Lagesicherheit des Tragwerks muss nachgewiesen werden, dass. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, Gleichung (11) durch eine Interaktionsformel auszutauschen. (2) Wenn das Versagen des Tragwerks oder eines seiner Tei ...
9.3 GZT; Bemessungssituationen - Tragwerksplanung
Seite 23, Abschnitt 9.3
(1) Bemessungssituationen im Grenzzustand der Tragfähigkeit werden wie folgt eingeteilt: ständige Situationen, die den üblichen Nutzungsbedingungen des Tragwerks entsprechen, vorübergehende Situationen, die sich auf zeitlich begrenzte Zustän ...
9.4 GZT; Kombinationsregeln für Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 23 ff., Abschnitt 9.4
(1) Für jeden kritischen Lastfall muss der Bemessungswert der Beanspruchung Ed aus folgenden Kombinationen der unabhängigen, gleichzeitig auftretenden Einwirkungen ermittelt werden: Ständige und vorübergehende Situationen: Bemessungswerte der unabh ...
9.5 GZT; Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und Beanspruchungen - Tragwerksplanung
Seite 25, Abschnitt 9.5
(1) Teilsicherheitsbeiwerte γF für Hochbauten im Grenzzustand der Tragfähigkeit werden in Anhang A angegeben. Für andere Bauwerke sind die Teilsicherheitsbeiwerte γF den bauartspezifischen Bemessungsnormen zu entnehmen. (2) In den kritischen Lastf ...
10.1 GZG; Beschreibung - Tragwerksplanung
Seite 26, Abschnitt 10.1
(1) Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit entsprechen Bedingungen, bei deren Überschreitung die festgelegten Nutzungsanforderungen eines Tragwerks oder eines seiner tragenden Teile nicht mehr erfüllt sind. (2) Die Gebrauchstauglichkeitsanforderunge ...
10.2 GZG; Nachweis - Tragwerksplanung
Seite 26, Abschnitt 10.2
(1) Es muss nachgewiesen werden, dass (2) Die in 10.1 beschrie ...
10.3 GZG; Bemessungssituationen - Tragwerksplanung
Seite 27, Abschnitt 10.3
(1) Die Bemessungssituationen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit werden wie folgt eingeteilt: seltene Situationen mit nicht umkehrbaren (bleibenden) Auswirkung ...
10.4 GZG; Kombinationsregeln für Einwirkungen - Tragwerksplanung
Seite 27, Abschnitt 10.4
(1) Für jeden kritischen Lastfall muss der Bemessungswert der Beanspruchung Ed aus folgenden Kombinationen der unabhängigen, gleichzeitig auftretenden Einwirkungen ermittelt werden: Seltene Situationen: Charakteristische Werte der unabhängigen stän ...
Anhang A.1 Unabhängige Einwirkungen für Hochbauten - Tragwerksplanung
Seite 29, Abschnitt Anhang A.1
(1) Die unabhängigen Einwirkungen werden nach Tabelle A.1 eingeteilt. Tabelle A.1 — Unabhängige Einwirkungen: Ständige Einwirkungen | | Veränderliche Einwirkungen | Qk, i | Eigenlasten | Gk | Nutzlasten, Verkehrslasten | Qk, N | | | Schnee- und ...
Anhang A.2 Beiwerte ψ für Hochbauten - Tragwerksplanung
Seite 29, Abschnitt Anhang A.2
(1) Die Beiwerte ψ für Hochbauten sind Tabelle A.2 zu entnehmen. Sie gelten jedoch nicht für die vereinfachten Kombinationsregeln nach A.4. (2) Bei mehreren gleichzeitig auftretenden Nutzlasten oder Verkehrslasten ist der jeweils größte Beiwert ψ n ...
Anhang A.3 Teilsicherheitsbeiwerte im GZT für Hochbauten - Tragwerksplanung
Seite 29 f., Abschnitt Anhang A.3
(1) Für Hochbauten sind die Teilsicherheitsbeiwerte für den Grenzzustand der Tragfähigkeit im Fall ständiger vorübergehender und außergewöhnlicher Bemessungssituationen in Tabelle A.3 angegeben. Teilsicherheitsbeiwerte für Vorspannung γP sind in den ...
Anhang A.4 Vereinfachte Kombinationsregeln für Hochbauten - Tragwerksplanung
Seite 30 ff., Abschnitt Anhang A.4
(1) Dieser Abschnitt darf uneingeschränkt bei linear-elastischer Ermittlung der Schnittgrößen bzw. Beanspruchungen angewendet werden. Die Anwendung anderer Verfahren der Schnittgrößenermittlung wird in den bauartspezifischen Bemessungsnormen geregelt ...
Verwandte Normen zu DIN 1055-100 sind