Seite 5, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Europäischen Norm gelten die in EN 54-1 angegebenen und die folgenden Begriffe. 3.1 Infrarotmelder (IR) ein Flammenmelder, der nur auf Strahlung mit einer Wellenlänge über 850 nm reagiert. 3.2 Ultraviolettmelder (UV) ein Flam ...
Seite 6 ff., Abschnitt 4
4.1 Übereinstimmung. Zur Einhaltung der vorliegenden Norm muss der Melder die Anforderungen dieses Abschnittes erfüllen, was durch Sichtprüfung oder ingenieurmäßige Abschätzung nachzuweisen ist; sie müssen nach Abschnitt 5 geprüft werden und müssen d ...