Seite 3 f., Abschnitt 4
4.1 Übereinstimmung. Zur Einhaltung der vorliegenden Norm muss die EV den Anforderungen der Abschnitte 4, 5, 6, 7 und 8 entsprechen, muss geprüft werden wie in Abschnitt 9 beschrieben und den Prüfanforderungen genügen. 4.2 Energiequellen. 4.2.1 Die E ...
Seite 4, Abschnitt 5
5.1 Energieversorgung aus der Hauptenergiequelle. Bei Versorgung aus der Hauptenergiequelle muss die EV in der Lage sein, unabhängig vom Zustand der Ersatzenergiequelle entsprechend der Herstellerangaben zu arbeiten. Dies schließt jeglichen Ladungsz ...