Norm

DIN EN 54-2/A1 | 2007-01

Brandmeldeanlagen - Teil 2: Brandmelderzentralen; Änderung A1

Norm ist Änderung zu   DIN EN 54-2 [1997-12]
In dieser Änderung zu DIN EN 54-2 werden die zusätzlichen Anforderungen an die softwaregesteuerte Einrichtung verbessert und verschiedene Änderungen zur Korrektur vorgenommen, um dadurch dem aktuellen Stand der Technik besser zu entsprechen. Außerdem werden die Beschreibungen der individuellen Störfestigkeitsprüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit durch den Verweis auf die EMV-Produktfamilien-Norm ersetzt, redaktionelle und technische Korrekturen zur Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit und eine Aktualisierung der normativen Verweisungen vorgenommen. Der Anhang ZA wurde aufgenommen, in dem der Zusammenhang mit der EG-Bauproduktenrichtlinie dargestellt ist.

Inhaltsverzeichnis DIN EN 54-2/A1:

Seite
2 Normative Verweisungen 5
3 Begriffe 6
5 Allgemeine Anforderungen für Anzeigen 8
7 Brandmeldezustand 8
8 Störungsmeldezustand (siehe auch Anhang F) 13
9 Abschaltzustand 15
10 Prüfzustand (Option mit Anforderungen) 16
11 Standardisierte Ein-/Ausgangs-Schnittstelle (Option mit Anforderungen – siehe auch Anhang G) 16
12 Anforderungen an die Ausführung 17
13 Zusätzliche Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Brandmelderzentralen 18
14 Kennzeichnung 20
15 Prüfungen 20
Anhang A (informativ) Erläuterung der Zugangsebenen 24
Anhang B (informativ) Optionale Funktionen mit Anforderungen und Alternativen 24
Anhang E (informativ) Verzögerung der Weiterleitung 25
Anhang H (informativ) Integrität von Übertragungswegen 27
Anhang I (informativ) Anforderungen an die Ausführung von softwaregesteuerten Brandmelderzentralen 28
Anhang ZA (normativ) Abschnitte, die Bestimmungen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) ansprechen 29

LizenzpflichtigDie wesentlichen Abschnitte der DIN EN 54-2/A1 im Originaltext:

  • Genau die relevanten Original-Abschnitte
  • Online immer aktuell

5 Allgemeines zu Anzeigen - Brandmelderzentralen [Änderung 1]

Seite 8, Abschnitt 5
Der letzte Spiegelstrich von 5.1.1 ist zu streichen und zu ersetzen dur ...

7 Brandmeldezustand - Brandmelderzentralen [Änderung 1]

Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1.5 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 7.1.5 Die verbindlichen Anzeigen und Ausgangssignale dürfen durch den Empfang von mehreren Brandmeldungen aus einer oder verschiedenen Meldelinien, hervorgerufen durch das gleichzeitige Ansprechen von zwe ...

8 Störungsmeldezustand - Brandmelderzentralen [Änderung 1]

Seite 13 ff., Abschnitt 8
8.1.2 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 8.1.2 Die BMZ muss gleichzeitig alle in 8.2 und (sofern vorgesehen) 8.3 angegebenen Störungen erkennen, es sei denn, das Erkennen einer Störung einer Meldergruppe oder einer Funktion wird verhindert durc ...

9 Abschaltzustand - Brandmelderzentralen [Änderung 1]

Seite 15 f., Abschnitt 9
9.3.1 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 9.3.1 Abschaltungen müssen entweder innerhalb 2 s nach Beendigung der manuellen Bedienung angezeigt werden oder, wenn der Abschaltvorgang länger als 2 s dauert, muss innerhalb von 2 s der Beginn des Vorg ...

12 Ausführung - Brandmelderzentralen [Änderung 1]

Seite 17 f., Abschnitt 12
12.1 b) ist zu streichen und zu ersetzen durch. Der zweite Spiegelstrich in 12.2.1 c) ist zu streichen und zu ersetzen durch Angaben zur Eingrenzung der Folgen von Störungen (siehe 12.5.2); 12.3.1 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 12.3.1 Das ...

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BMA, BMZ, Brandmeldeanlage, Brandmelderzentrale, Brandmeldezentrale
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