Seite 8, Abschnitt 5
Der letzte Spiegelstrich von 5.1.1 ist zu streichen und zu ersetzen dur ...
Seite 8 ff., Abschnitt 7
7.1.5 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 7.1.5 Die verbindlichen Anzeigen und Ausgangssignale dürfen durch den Empfang von mehreren Brandmeldungen aus einer oder verschiedenen Meldelinien, hervorgerufen durch das gleichzeitige Ansprechen von zwe ...
Seite 13 ff., Abschnitt 8
8.1.2 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 8.1.2 Die BMZ muss gleichzeitig alle in 8.2 und (sofern vorgesehen) 8.3 angegebenen Störungen erkennen, es sei denn, das Erkennen einer Störung einer Meldergruppe oder einer Funktion wird verhindert durc ...
Seite 15 f., Abschnitt 9
9.3.1 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 9.3.1 Abschaltungen müssen entweder innerhalb 2 s nach Beendigung der manuellen Bedienung angezeigt werden oder, wenn der Abschaltvorgang länger als 2 s dauert, muss innerhalb von 2 s der Beginn des Vorg ...
Seite 17 f., Abschnitt 12
12.1 b) ist zu streichen und zu ersetzen durch. Der zweite Spiegelstrich in 12.2.1 c) ist zu streichen und zu ersetzen durch Angaben zur Eingrenzung der Folgen von Störungen (siehe 12.5.2); 12.3.1 ist zu streichen und zu ersetzen durch. 12.3.1 Das ...