Seite 5 f., Abschnitt 3
Für die Anwendung dieser Norm gelten die in EN 54-1 :1996 aufgeführten und die folgenden Begriffe: 3.1 Alarmzustand Zustand des Handfeuermelders nach der Auslösung des Betätigungselementes. 3.2 zerbrechliches Element Bestandteil, das aus Glas besteht ...
Seite 7, Abschnitt 4.4
Der Alarmzustand muss angezeigt werden durch: Bei Typ A: den Zustand des zerbrechlichen Elementes, entsprechend der Festlegung in 4.3; Bei Typ B: das zerbrechliche Element, entsprechend der Festlegung in 4.3, gemeinsam mit der als betätigt erkennba ...