Diese Norm legt die Mindestanforderungen für den sicheren und unabhängigen Zugang und die Benutzung von Aufzügen durch einen weiten Personenkreis einschließlich Personen mit Behinderungen fest. Sie deckt die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen gemäß Anhang A ab.
Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA „Aufzüge“ im Fachbereich „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von „Aufzügen“ sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 81-70:
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Änderungen DIN EN 81-70
Gegenüber DIN EN 81-70:2021-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Anpassungen im europäischen Vorwort; Anpassungen im Abschnitt 5.1.2 aufgrund geänderte ...
1 Anwendungsbereich DIN EN 81-70
Seite 6, Abschnitt 1
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für den sicheren und unabhängigen Zugang und die Benutzung von Aufzügen durch ei ...
3 Begriffe DIN EN 81-70
Seite 6, Abschnitt 3
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach EN ISO 12100 :2010 und EN 81-20 :2020, die folgenden Begriffe. ISO und IEC pflegen terminologische Datenbanken für den Einsatz in der Normung, die unter den folgenden Adressen zu finden sind ...
5.2 Zugänge, Türöffnungen - Aufzüge
Seite 8, Abschnitt 5.2
5.2.1 Schacht- und Fahrkorbtüren müssen waagerecht bewegte selbsttätig kraftbetätigte Schiebetüren sein. Die lichte Öffnungsbreite muss mindestens 800 mm für Fahrkörbe des Typs 1, 900 mm für Fahrkörbe der Typen 2, 3 und 4 und 1100 mm für Fahrkörbe de ...
5.3 Fahrkorbabmessungen und -einrichtungen, Anhalte-/Nachregulierungsgenauigkeit - Aufzüge
Seite 9 ff., Abschnitt 5.3
5.3.1 Fahrkorbabmessungen. Die Innenabmessungen von Fahrkörben mit einem einzelnen Zugang oder mit zwei gegenüberliegenden oder seitlich zueinander angeordneten Zugängen müssen in Übereinstimmung mit Tabelle 3 gewählt werden. Die Abmessungen des Fahr ...
5.4 Befehlsgeber und Anzeigen - Aufzüge
Seite 12 ff., Abschnitt 5.4
5.4.1 Allgemeines. 5.4.1.1 Befehlsgeber für Sammelsteuerungen. Sammelsteuerungen müssen bei allgemeinen Anwendungen zum Einsatz kommen. Die folgenden Befehlsgeber nach 5.4.2 müssen verwendet werden: Taster in den Haltestellen und im Fahrkorb, oder. ...
Anhang A Berücksichtigte Kategorien von Behinderungen - Aufzüge
Seite 22, Abschnitt Anhang A
Die Behinderungen aus Tabelle A.1 werden durch diese Norm abgedeckt, und die Untersuchung hinsichtlich der Zugänglichkeit und der Sicherheit wurde entsprechend durchgeführt. Tabelle A.1 — Durch diese Norm abgedeckte Kategorien: Kategorie | Unterkateg ...
Anhang B Extragroße Befehlsgeber, Ferneingabe von Rufen - Aufzüge
Seite 23 f., Abschnitt Anhang B
B.1 Einleitung. Dieser Anhang stellt eine Anleitung zur Gestaltung extragroßer Befehlsgeber dar, die eine erhöhte Zugänglichkeit ermöglichen. B.2 Befehlsgeber in der Haltestelle. Die Taster müssen die Anforderungen aus Abschnitt 5.4.2.2.1 mit den nac ...
Anhang C Touchscreens für Zielwahlsteuerungen - Aufzüge
Seite 25, Abschnitt Anhang C
Für Touchscreens gilt Folgendes: Der Anzeigebildschirm muss eine Leuchtdichte von mindestens 300 cd/m² aufweisen. Die aktiven Bereiche und Symbole des Anzeigebildschirms müssen einen angemessenen Leuchtdichtekontrast zu ihrer unmittelbaren Umgebung ...
Anhang D Anleitung zur Erhöhung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit - Aufzüge
Seite 26, Abschnitt Anhang D
Die nachfolgenden Punkte können für eine Erhöhung der Zugänglichkeit und Bedienbarkeit des Aufzugs in Betracht gezogen werden. Dies kann insbesondere von Bedeutung sein in öffentlichen Gebäuden (z. B. Bahnhöfe) und in bestimmten Gebäuden (z. B. Krank ...
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