Diese Norm dient dem Schutz der Beschäftigten und legt sicherheitstechnische Anforderungen für den Bau und Umbau von Abwasserbehandlungsanlagen fest, und zwar für Bauwerke und Bauwerksteile, bei denen sicherheitstechnische Belange berücksichtigt werden müssen und für alle Bestandteile der technischen Ausrüstung, soweit sicherheitstechnische Anforderungen bei Planung und Bau dieser Anlagenteile beachtet werden müssen.
Inhaltsverzeichnis DIN EN 12255-10:
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Die wesentlichen Abschnitte der DIN EN 12255-10 im Originaltext:
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4.1 Umschlossene Räume, Gefahren, Warnanlagen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 4 f., Abschnitt 4.1
4.1.1 Umschlossene Räume. Umschlossene Räume in Kläranlagen erfordern besondere Beachtung. Zu ihnen gehören z. B.: Kanäle; Schächte, Kontrollschächte, Sickerschächte; Becken (abgedeckt oder versenkt); Absturzbauwerke; Schieberbauwerke; Ein- und Ausl ...
4.2 Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 5 f., Abschnitt 4.2
4.2.1 Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend so angelegt sein, dass sie ein sicheres Erreichen und Verlassen von Arbeitsplätzen und Wartungsstellen ermöglichen. Sie müssen frei von Stolperstellen ...
4.3 Steigleitern, Steigeisengänge, Steigkästen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 6, Abschnitt 4.3
4.3.1 Wo Treppen oder Rampen aus baulichen Gründen nicht möglich sind, müssen Steigleitern, Steigeisen, Steigkästen oder andere Zugangsmöglichkeiten vorhanden sein. 4.3.2 Steigleitern, Steigeisengänge und Steigkästen müssen trittsicher sein und einen ...
4.4 Zugangsschächte - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 7, Abschnitt 4.4
4.4.1 Zugangsschächte müssen eine lichte Weite von mindestens DN/ID 1000 nach EN 476 haben. 4.4.2 Einstiegsöff ...
4.5 Absturzsicherungen, Abdeckungen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 7, Abschnitt 4.5
4.5.1 Arbeitsplätze und Verkehrswege, neben denen eine Absturzhöhe vorhanden ist oder die an Gefahrenbereiche angrenzen, müssen ständige Schutzgeländer haben, die verhindern, dass Personen abstürzen oder in die Gefahrenbereiche gelangen. Die maximal ...
4.6 Notausstiege - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 7, Abschnitt 4.6
Becken müssen in jedem für sich abgeschlossenen Beckenteil mit fest eingebauten Notausstiegen ausgerüstet sein. Steigleitern, Steigeise ...
4.7 Arbeitsplätze, Arbeitsbühnen, Wartungspodeste - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 8, Abschnitt 4.7
Arbeitsplätze, Arbeitsbühnen und Wartungspodeste müssen so geplant, angeordnet und beschaffen sein, dass sie frei von Hindernissen sind und von ihnen aus ein sicheres Arbeiten auch bei Nässe und Frost möglich ist. ...
4.8 Hebevorrichtungen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 8, Abschnitt 4.8
Für die Handhabung schwerer Lasten müssen geeignete und sichere Hebevorrichtungen vorhanden sein. Dies ist erfüllt, wenn z. B.: eine Hebeeinrichtung eingebaut ist; ein Träger für ein mobiles Hebezeug eingebaut ...
4.9 Lüftung - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 8, Abschnitt 4.9
Umschlossene Räume in Kläranlagen, in denen sich gefährliche Stoffe, eine explosionsfähige Atmosphäre oder Aerosole in gesundheitsschädlichen Konzentrationen in der Atemluft ansammeln können oder in denen Sauerstoffmangel auftreten kann, müssen über ...
4.10 Explosionsgefährdete Bereiche - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 8 f., Abschnitt 4.10
4.10.1 Explosionsgefahren in Abwasseranlagen können z. B. durch unzulässig in die Kanalisation eingeleitete brennbare Stoffe oder durch Faulprozesse entstehen, z. B. Methan. Umschlossene Räume in Kläranlagen müssen so gebaut und ausgerüstet werden, d ...
4.11 Hygieneeinrichtungen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 9, Abschnitt 4.11
Der Umfang, in dem Hygieneeinrichtungen notwendig sind, hängt von der Größe und der Lage der Kläranlage ab. Hygieneeinrichtungen sollten einschließen Einrichtungen für: die Reinigung von S ...
4.12 Allgemeine Sicherheitskennzeichnung - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 9, Abschnitt 4.12
Warnzeichen sollten gut sichtbar an allen Eingängen von Gefahrenbereichen angebracht werden, z. B.: Gefahr durch Elektrizität, Gefahr durch hohen Lärmpegel, automatisch betriebene bewegliche Einrichtungen, Vorhandensein gefährlicher Gase und möglich ...
5.1 Anlagen zum Abscheiden von Feststoffen aus dem Abwasser - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 9 f., Abschnitt 5.1
5.1.1 Rechen-, Sieb- und Rechengutentwässerungsanlagen, sowie Sand- und Fettfänge müssen so ausgeführt sein, dass ein Kontakt von Personen mit den Feststoffen möglichst vermieden wird, und ein sicherer Abtransport der Feststoffe sichergestellt ist. 5 ...
5.2 Abwasserpumpwerke - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 10, Abschnitt 5.2
5.2.1 Zur Vermeidung von Gefahren durch gefährliche Stoffe müssen Pumpensümpfe einen Zugang von außen haben und dürfen nicht mit anderen Räumen in Verbindung stehen. 5.2.2 Der feste Einbau einer Einstiegsmöglichkeit in Pumpensümpfe ist nicht erforder ...
5.3 Belebungsbecken - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 10, Abschnitt 5.3
5.3.1 Belüftungs- und Umwälzeinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass Wartungsarbeiten sicher ausgeführt werden können. Dies wird erfüllt, wenn z. B.: bei Becken mit Druckluftbelüftung ausheb- oder schwenkbare Belüftungseinrichtungen eingebaut w ...
5.4 Faulbehälter, Niederdruckgasbehälter - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 11, Abschnitt 5.4
5.4.1 Faulbehälter und Niederdruckgasbehälter müssen mit frostsicheren Sicherheitseinrichtungen gegen Überschreiten des zulässigen Betriebsüberdrucks und gegen unzulässige Druckunterschreitung a ...
5.5 Faulgasführende Leitungen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 11, Abschnitt 5.5
5.5.1 Faulgasführende Leitungen und Armaturen müssen so ausgeführt sein, dass sie den beim Betrieb zu erwartenden mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen widerstehen. Die Anforderung mechanischer und chemischer Belastbarkeit wird z. ...
5.6 Entschwefelungsanlagen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 11, Abschnitt 5.6
Entschwefelungsanlagen müssen mit den Sicherheitseinrichtungen nach 5.4 und 5.5 ausgerüstet sein. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass ...
5.7 Gasmaschinenräume, Gasmaschinen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 11 f., Abschnitt 5.7
5.7.1 Gasmaschinenräume müssen ausreichend natürlich oder technisch belüftet sein (siehe auch 4.9 und 4.10). 5.7.2 In Gasmaschinenräume und Luftansaugleitungen von Gasmaschinen darf beim Betrieb oder bei Störungen kein Gas eindringen. Diese Anforder ...
5.8 Gasfackeln - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 12, Abschnitt 5.8
Gasfackeln müssen so eingerichtet und angeordnet sein, dass Personen nicht durch Ga ...
5.9 Schlammentwässerung - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 12, Abschnitt 5.9
5.9.1 Schlammentwässerungsanlagen, bei denen sich Gase und Dämpfe in schädlichen Konzentrationen ansammeln können, müssen mit wirksamen lüftungstechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein, die diese Gase an der Entstehungsstelle absau ...
5.10 Anlagen zur Lagerung und Handhabung von Chemikalien und gefährlichen Stoffen - Kläranlagen; Sicherheitstechnische Baugrundsätze
Seite 12, Abschnitt 5.10
Anlagen zur Anlieferung zum Einlagern, Mischen und Zugeben von chemischen und gefährlichen Stoffen müssen so beschaffen sein, dass weder Personen noch die Umwelt durch Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe und Stäube gefährdet werden. Diese Anforderung ist erf ...
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