Seite 4, Abschnitt 4.1
Belebungsbecken und die Nachklärung bilden in Verbindung mit der Rückführung des belebten Schlammes eine Einheit, das Belebungsverfahren. Die Wirksamkeit des Verfahrens hängt sowohl von den biologischen und ...
Seite 5, Abschnitt 4.2
Bei der Planung einer Belebungsanlage sind folgende Punkte zu berücksichtigen: das Volumen und die Abmessungen der Belebungsbecken; das Verhindern von Totzonen und störender Ablagerungen in den Becken und Kanälen; das Vorsehen mehrerer Straßen oder ...
Seite 5, Abschnitt 4.3
Wenn die Anlage mehrstraßig ist oder parallele Einheiten aufweist, ist der Zufluss mittels einstellbarer Verteileinrichtungen (z. B. Schieber, Schütze oder Dammbalken ...
Seite 5 ff., Abschnitt 4.4
4.4.1 Auslegung. Die Anzahl, die Form und das Volumen dieser Becken, in denen die biologischen Vorgänge überwiegend stattfinden, können sehr unterschiedlich sein, je nach: der Größe der Anlage; dem Reinigungsziel, z. B. Entfernung der Kohlenstoffver ...
Seite 9 f., Abschnitt 4.5
4.5.1 Allgemeines. In Nachklärbecken muss der belebte Schlamm vom Abwasser getrennt werden. Nachklärbecken müssen eine Eindickzone zum Abzug des Rücklaufschlammes aufweisen. Die Trennwirkung beeinflusst die Qualität des Kläranlagenabflusses und die K ...
Seite 11, Abschnitt 4.6
Das Rücklaufschlammsystem führt Schlamm aus den Nachklärbecken zu den Belebungsbecken zurück, so dass die für den biologischen Prozess erforderliche Konzentration des Abwasser-Belebtschlammgemischs im Belebungsbecken aufrechterhalten wird. Das System ...